UK St. Pölten
Neue Besucherregelungen gelten
Die Corona-Ampel wurde im Bezirk St. Pölten Stadt auf Rot geschalten. Daher treten im Universitätsklinikum St. Pölten veränderte Maßnahmen in Kraft.
ST. PÖLTEN (pa). Die Rot-Schaltung des Bezirks St. Pölten Stadt bringt auch Veränderungen für das Universitätsklinikum mit sich: Im Klinikum sind nur mehr Besuche an der Geburten- und Kinderabteilung und Besuche von Palliativpatienten möglich.Im Universitätsklinikum St. Pölten gelten zum Schutze der Patientinnen und Patienten ab Samstag, 24. Oktober 2020 folgende Maßnahmen:
Besucherregelungen:
- Besuche sind gestattet für Palliativpatienten, Väter auf der Geburtshilfe und Eltern auf der Kinderstation, ansonsten gilt dzt. ein generelles Besuchsverbot.
- Der Zutritt erfolgt weiterhin über die zentrale Zugangskontrolle (Fiebermessen, Symptomenüberprüfung erfolgt mittels Checkliste, alle Besuche werden über ein Besucherprotokoll erfasst),
- kein Zutritt von Besucherinnen und Besuchern bei Krankheitssymptomen,
- 14 Tage kein Zutritt in das Klinikum nach Kontakt mit SARS-CoV 2 pos. Fall,
- Tragen von FFP2 Masken ohne Ventil.
Weiters ersuchen wir alle Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher, die Abstands- und Hygieneregeln beim Betreten und während des Aufenthaltes in unserem Klinikum einzuhalten.
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