Vorsicht vor ungeprüften Blindenführhunde
Vorsicht vor Assistenz - Reha - bzw. Blindenführhundeschulen im In - und Ausland, die ihre nicht in Österreich staatlich geprüften Blindenführhunde verkaufen möchten und dafür auch 29.000 -32.000 euro verlangen.
Ein Hund ist in Österreich nur ein richtiger Blindenführhund ,wenn er nach den
R I C H T L I N I E N
für die Beurteilung von Blindenführhunden
gemäß § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes (BBG)
GZ 44301/0027-IV/7/2010 geprüft wurde.
Als Beleg,dient das Prüfungszeugniss von Qualitätsprüfung ( wo auch die Chipnummer des neuen BFH vermerkt sein muss) und Teamprüfung,sowie eine Plakette von einem Blindenverband mit folgender Aufschrift:“ Geprüfter Blindenführhund lt.§39a Abs.4 BBG
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