30-jähriger Wechselbetrüger schlug auch in St. Pölten zu

- Über die hohe Geldstrafe aus Deutschland hinaus wurde der Betrüger in St. Pölten zu zwölf Monaten verurteilt.
- Foto: Probst
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Mann ließ sich Zehn-Euro-Scheine in "Großgeld" wechseln und verließ heimische Tankstellen und Supermärkte schließlich mit mehr Geld, als er hineingetragen hatte.
ST. PÖLTEN (ip). Mit einem Päckchen Zehn-Euro-Scheine suchte ein 30-jähriger Bulgare Tankstellen und Supermärkte heim. An der Kassa bat er, die Scheine in „Großgeld“ zu wechseln. Zuletzt verließ er die Geschäfte mit mehr Geld, als er hineingetragen hatte.
Schaden in Höhe von 3.669 Euro
„Ich habe die Kassierer so durcheinander gebracht“, erklärte der Betrüger am Landesgericht St. Pölten sein versiertes Vorgehen und bekannte sich zum Vorwurf von Staatsanwalt Karl Wurzer schuldig. Insgesamt 16 Mal, meist erfolgreich, schädigte er von Juli 2014 bis Februar 2015 unter anderen mehrere Geschäfte im Großraum St. Pölten. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 3.669 Euro. Auf die Frage von Richter Slawomir Wiaderek, warum er im Einzelfall keine höheren Beträge einsetzte, meinte der Angeklagte: „Das habe ich so gelernt!“
Nach einem Urteil in Deutschland, wo er im selben Zeitraum einschlägig tätig war, erhielt er eine hohe Geldstrafe. Das sei ein Schock für ihn gewesen, so Verteidiger Siegfried Gruber, der aufgrund der neuen Rechtslage der Meinung war, dass bei seinem Mandanten keine Gewerbsmäßigkeit vorläge. Darüber hinaus habe er aufgrund der Strafe selbst mit den Betrugshandlungen aufgehört.
"Er musste das trainieren"
„Er musste das trainieren. Er brauchte dafür besondere Kenntnisse, die er sich angeeignet hat“, war nur eines der Argumente, die Wurzer als Voraussetzung für die Gewerbsmäßigkeit anführte. Der Bulgare habe darüber hinaus ohnehin Glück gehabt. Wäre er im Zuge eines Tankbetrugs entsprechend überprüft worden, hätte man ihn bereits im Herbst vergangenen Jahres anklagen können. Damals sei der Strafrahmen noch bis zu fünf Jahren gewesen. Der neuen Rechtslage entsprechend gebe es jetzt nur noch bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Im Zusammenhang mit der Gewerbsmäßigkeit schloss sich der Richter der Meinung des Staatsanwalts an. „Diese ist eindeutig gegeben“, so Wiaderek, der den Betrüger zu einer Zusatzstrafe zum Urteil aus Deutschland in der Höhe von zwölf Monaten, davon zehn bedingt, verurteilte (rechtskräftig).




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