Gericht
Amstettner Zündler in Anstalt eingewiesen

Der Amstettner steckte seine Zelle in der Justizanstalt St. Pölten in Brand. | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN. Nicht als Brandstifter, sondern wegen schwerer Sachbeschädigung wurde jener Amstettner verurteilt, der zunächst einen Altkleidersammelcontainer, danach einen Altpapiercontainer und schließlich seine Zelle in der Justizanstalt St. Pölten in Brand gesteckt hatte.
Darüber hinaus sprach ihn der Schöffensenat wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Verleumdung, Nötigung und den Besitz von Schusswaffen, die neben zahlreichen Messern, auch einem Dolch, bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, obwohl über den 46-Jährigen ein Waffenverbot verhängt worden war, schuldig. Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens durch Dietmar Jünger kam es neben einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten zur rechtskräftigen Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Verbale Ausbrüche

In der fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht St. Pölten (die Bezirksblätter berichteten über den Prozessbeginn Mitte Juli 2019), stand neben der Einvernahme der Ex-Lebensgefährtin vor allem das Gutachten eines Brandsachverständigen im Mittelpunkt. Richterin Alexandra Glösl ließ damit klären, ob ein in Brand gesteckter Altpapiercontainer, der sich auf einer Müllinsel neben der Wohnhausanlage seiner Ex-Freundin befand, eine Feuersbrunst herbeiführen hätte können. Die Müllinsel sei ein isolierter, massiv eingefasster Bereich, so der Sachverständige. „Ein Übergreifen auf das Wohnhaus war aus technischer Sicht sehr unwahrscheinlich“, erklärte er. Die Meinung der Staatsanwältin, wobei es diesbezüglich darauf ankäme, was im Kopf des Angeklagten vorgegangen sei, unterbrach dieser mit einem lautstarken „Blödsinn!“ Verteidiger Sebastian Feigl forderte seinen Mandanten, wie auch bereits einige Male zuvor, auf, seine verbalen Ausbrüche einzustellen. Zugunsten des Amstettners wies er darauf hin, dass das Zusammentreffen schwieriger Lebensumstände, vor allem der Tod seines Vaters, in Kombination mit seiner Persönlichkeitsstörung massive Probleme verursachten. „Er wollte sicher kein großes Feuer machen, schon gar nicht ein Wohnhaus anzünden“, erklärte Feigl. Darüber hinaus sei nicht nur durch den Gutachter deutlich erkennbar, dass sich der Zustand des Mannes in der Untersuchungshaft massiv verschlechtert habe.

Teilgeständnis abgelegt

Mildernd wertete der Schöffensenat das Teilgeständnis des 46-Jährigen. Dass er vom Widerstand gegen die Justizwachebeamten, die ihn aus seinem brennenden Haftraum in eine besonders gesicherte Zelle bringen wollten, nichts wissen wollte und versuchte, seine Gegenwehr zu rechtfertigen, schien nicht glaubhaft. Aufgrund der mangelnden Krankheitseinsicht und der fehlenden Behandlungsbereitschaft seien die Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben, zumal andernfalls die Gefahr bestehe, dass es zu weiteren Delikten mit massiven Folgen kommen könnte.

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