Landesgericht St. Pölten
Brüderpaar nach brutaler Attacke verurteilt
Am Landesgericht St. Pölten mussten sich ein 24-Jähriger und ein 25-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Bei der fortgesetzten Verhandlung gegen ein Brüderpaar (24 und 25 Jahre alt) am Landesgericht St. Pölten gab es im Wesentlichen keine neuen Erkenntnisse im Zusammenhang mit einer brutalen Auseinandersetzung, die sich Ende September vorigen Jahres vor einem Lokal in der Mariazellerstraße ereignet hatte.
Ein 30-Jähriger rauchte damals eine Zigarette vor dem Lokal. Als seine Frau ihn mit seinem Kosenamen hineinrief, äfften die beiden Beschuldigten sie nach. Der Reaktion des 30-Jährigen mit „Gibt´s ein Problem?“ folgten binnen weniger Sekunden Faustschläge gegen sein Gesicht, danach heftige Fußtritte gegen das mittlerweile am Boden liegende Opfer. Die zu Hilfe eilende Frau dürfte einem der Brüder eine Ohrfeige verpasst haben, worauf dieser sie so heftig zur Seite stieß, dass sie sich bei einem Sturz unter anderem auch eine Schädelprellung zuzog. Den mit Brüchen, Prellungen und Hämatomen schwer verletzten Mann ließen die Burschen liegen und gingen weg.
Enorme Brutatlität
„Ich war total erschüttert, ich hab sowas noch nie erlebt!“, meinte die Frau als Zeugin vor Gericht, während Richterin Doris Wais-Pfeffer zur Videoaufzeichnung einer Überwachungskamera äußerte:
„So viel Brutalität sieht man selten.“
Zur Wucht der Tritte gegen den am Boden Liegenden befragt, kam die lapidare Antwort eines Angeklagten: „Es hätte auch stärker sein können.“
Ständiges Grinsen
Zu Beginn des fortgesetzten Prozesses entschuldigte sich der 25-Jährige bei der Richterin für sein Verhalten während der ersten Verhandlung, wo ihn Wais-Pfeffer für sein ständiges Grinsen während der Aussagen der beiden Opfer scharf abmahnte.
Schläge und Tritte gegen den 30-Jährigen wollte auch Verfahrenshelfer Roland Schöndorfer nicht verharmlosen, zu den Verletzungen der Frau merkte er jedoch an, dass die Aggression in Form der Ohrfeige doch von ihr ausgegangen sei.
Aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe verurteilte Wais-Pfeffer den älteren Bruder zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, zehn davon bedingt. Der jüngere fasste eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu, seinem Einkommen entsprechend, je vier Euro (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), sowie eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten aus.
Anti-Gewalttraining
Beide Täter erhalten Bewährungshilfe während der dreijährigen Probezeit und müssen ein Anti-Gewalttraining absolvieren. Gemeinsam müssen sie das Schmerzensgeld für den Schwerverletzten in Höhe von 3.500 Euro aufbringen, der jüngere Bruder zahlt darüber hinaus auch 300 Euro für die Verletzungen der Frau. Es habe sich dabei um keine Notwehr gehandelt, so die Richterin, die die Reaktion des 24-Jährigen auf die Ohrfeige jedenfalls als stark übertrieben wertete. Die Urteile sind seitens der Opfervertretung noch nicht rechtskräftig.
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