S34 Bauprojekt
Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Spange Wörth
- Visialisierung der geplanten S34.
- Foto: ASFINAG
- hochgeladen von Tanja Handlfinger
Das Projekt darf unter zusätzlichen Naturschutzauflagen umgesetzt werden – Revision an den Verwaltungsgerichtshof bleibt möglich.
ST. PÖLTEN. Nach jahrelangen Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Bau der sogenannten Spange Wörth im Südwesten von St. Pölten genehmigt. Das Gericht entschied, dass die geplante Verbindungsstraße nach mehreren Projektanpassungen den gesetzlichen Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht. Allerdings muss die ASFINAG vor der Umsetzung noch weitere naturschutzrechtliche Auflagen erfüllen.
Verbesserter Artenschutz ausschlaggebend
Eine Revision hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Eine solche kann jedoch beim Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen insbesondere die Auswirkungen des Straßenprojekts auf den Mittelspecht und andere Waldvogelarten. Während des Verfahrens wurde das Projekt mehrfach überarbeitet, um den Artenschutz zu verbessern. Das nun genehmigte Vorhaben enthält ein Konzept mit Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Bevor mit der Umsetzung begonnen werden kann, muss die ASFINAG als Projektwerberin jedoch noch eine Änderungsgenehmigung beantragen. Erst nach der konkreten Auswahl der dafür vorgesehenen Flächen können die Naturschutzmaßnahmen endgültig genehmigt werden.
Umfangreiches Verfahren über mehrere Jahre
Dem Urteil ging ein langjähriges Ermittlungsverfahren voraus. Das Bundesverwaltungsgericht holte Gutachten aus den Bereichen Naturschutz, Ornithologie, Landwirtschaft, Verkehrstechnik und Schalltechnik ein. Die Ergebnisse wurden in insgesamt acht Verhandlungstagen mit den Verfahrensparteien diskutiert.
Im Zuge des Verfahrens legte das Gericht zudem eine Auslegungsfrage zur EU-Vogelschutzrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dessen Entscheidung aus dem Jahr 2025 floss in das nun ergangene Erkenntnis ein.
Verbindung zur S34
Bei der Spange Wörth handelt es sich um eine rund 1,69 Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße zwischen der B20 Mariazeller Straße und der geplanten Traisental Schnellstraße S34. Ziel des Projekts ist es, gemeinsam mit der S34 den Verkehr im Raum St. Pölten zu entlasten.
Die S34 selbst verfügt bereits über rechtskräftige Genehmigungen. Obwohl beide Projekte rechtlich getrennt behandelt werden, stehen sie laut Bundesverwaltungsgericht sowohl verkehrstechnisch als auch naturräumlich in engem Zusammenhang. Deshalb wurden ihre Umweltauswirkungen aufeinander abgestimmt beurteilt.
Beschwerden sind weiterhin möglich
Die ursprüngliche UVP-Genehmigung der niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 2019 war von insgesamt 41 Parteien angefochten worden. Darunter befanden sich Umweltorganisationen, eine Bürgerinitiative sowie zahlreiche Privatpersonen.
Auch nach der aktuellen Entscheidung ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen, da Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung berührt seien. Darüber hinaus kann binnen sechs Wochen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.
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