Prozess in St. Pölten
Das ist alles für die Fisch'
Wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls musste sich ein 56-Jähriger vor einem St. Pöltner Schöffensenat verantworten. Der Vorwurf, er habe zwischen März und November 2020 nahezu elf Tonnen Fische im Wert von rund 142.000 Euro aus Fischteichen in Oberradlberg gestohlen, konnte im Beweisverfahren entkräftet werden.
OBERRADLBERG. Unterm Strich bliebe nichts übrig, so der vorsitzende Richter Andreas Beneder, was ein strafrechtliches Verhalten bestätigt hätte. Der Schöffensenat sprach den ehemaligen Fischereimeister des Fischzuchtbetriebes frei (nicht rechtskräftig). Verteidiger Lukas Hruby (Kanzlei Arbacher-Stöger) betonte, dass es keinen einzigen objektivierten Beweis gegen seinen Mandanten gegeben habe, er nun aber dennoch seinen Namen reinwaschen müsse, zumal in dieser relativ kleinen Branche jeder jeden kenne.
Ermittlungen in der Causa begannen, nachdem Mitarbeiter des Betriebes behauptet hatten, dass ein beträchtlicher Bestand an Fischen in den Teichen fehle. Sie äußerten u.a. auch gegenüber der Geschäftsleitung, dass der 56-Jährige in mehreren Tranchen den Bestand abgefischt und privat verkauft haben könnte. Eine Inventur, möglicherweise die erste überhaupt, kam auf einen Fehlbestand von beinahe elf Tonnen, was logistisch schwer nachvollziehbar sei.
"Nicht schuldig"
Es wäre unmöglich für ihn gewesen, derartige Mengen abzuzweigen, ohne dabei beobachtet worden zu sein, begründete der 56-Jährige sein „Nicht schuldig“ bereits zu Beginn des Prozesses. In der Folge wies er auch die Schadenersatzforderung von Privatbeteiligtenvertreter Christian Podoschek in vollem Umfang zurück. Unter den zahlreichen Zeugen gab sogar die Geschäftsführerin an, sie habe bei der Auflösung des Dienstverhältnisses schon auch Zweifel an der Schuld des Angeklagten gehabt. Ein Sachverständiger fragte vor allem danach, ob auch der übliche Futterverbrauch im fraglichen Zeitraum entsprechend deutlich zurückgegangen sei. Aufschlussreiche Antworten dazu erhielt er nicht. Es habe auch in Insiderkreisen keine Gerüchte über Schwarzverkäufe größeren Ausmaßes gegeben, wobei Hruby darauf hinwies, dass dies zur Lockdown-Zeit wohl auffallen hätte müssen. Auch eine Hausdurchsuchung, sowie die Kontoöffnung des Beschuldigten, haben, laut Ermittlungsbeamten, keine objektivierten Anhaltspunkte geliefert. Nicht zuletzt stellte auch die Vertreterin einer Steuerberaterkanzlei dem Angeklagten ein gutes Zeugnis aus. Es gebe mit ihm keine Probleme.
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