Gericht St. Pölten
Ehefrau von sexuellem Missbrauch freigesprochen
5.000 Euro Schmerzensgeld forderte der Opfervertreter eines St. Pöltners, nachdem dieser behauptet hatte, seine Noch-Ehefrau habe ihn im wehrlosen Zustand, nämlich während seiner Tiefschlafphase sexuell missbraucht.
ST. PÖLTEN. Am Landesgericht St. Pölten wies die 47-Jährige den Vorwurf des Ehemannes vehement zurück. Laut Verteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes habe der Mann das laufende Scheidungsverfahren zu seinen Gunsten beeinflussen wollen. Seine vagen Angaben den Vorfall betreffend habe er durch die wiederholte Aussage „Ich glaube, dass es so passiert ist“ noch unglaubwürdiger erscheinen lassen.„Wenn ich die Scheidungsklage nicht zurückziehe, dann wird es Folgen haben“, habe ihr Mann gedroht. „Und das sind jetzt die Folgen!“,
erklärte die Beschuldigte. Sie habe die Scheidung eingereicht, nachdem ihr Angetrauter Anfang 2022 ihr erzählt habe, dass er eine außereheliche Affäre begonnen habe, sich jedoch nicht scheiden lassen wollte.
Etwa zwei Monate nach Beginn des Scheidungsverfahrens erstattete der Mann Anzeige, wonach er im Sommer 2019 aufgrund einer Erektion plötzlich aufgewacht sei und seine Frau auf ihm sitzend seinen Tiefschlaf für den sexuellen Missbrauch ausgenutzt habe.
„Wenn so etwas passiert, kann man sich auch noch nach vier Jahren besser an Details erinnern“,
kommentierte Vollmann-Schultes die vagen Aussagen des vermeintlichen Opfers, das auch nach dem Sommer 2019 noch mehrfach Sex mit seiner Frau gehabt habe.
Das Urteil
„Der Zeuge hat einen sehr unglaubwürdigen Eindruck gemacht“, bestätigte die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer die Argumentation der Verteidigerin in ihrer Begründung des rechtskräftigen Freispruches, der nicht einmal im Zweifel gefällt worden sei. Es habe sich um eine eindeutige Falschaussage des Noch-Ehemannes gehandelt, die wohl im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren stehe.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.