Landesgericht St. Pölten
Fluchthelfer zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt
Nach wie vor fehlt von einem 27-jährigen Rumänen, der am 14. November 2020 nach einer ambulanten Behandlung im Uni-Klinikum St. Pölten seine Bewacher aus der Justizanstalt „allein zurückließ“ und zu Fuß flüchtete, jede Spur.
ST. PÖLTEN (ip). Die Verfolgung misslang trotz Warnschüssen, der Häftling verschanzte sich im Auto seiner drei Fluchthelfer, die von dem St. Pöltner Richter nun zu teilbedingten Freiheitsstrafen verurteilt wurden (nicht rechtskräftig).
Für das Trio klickten unmittelbar nach der Flucht im Bereich Steinhäusl die Handschellen. Sie hatten zuvor das Fluchtfahrzeug in der Landeshauptstadt abgestellt und nahmen für die Fahrt nach Wien zwei Taxis. Der Lenker, in dessen Wagen sich nur die drei Fluchthelfer befanden, hatte die Polizei alarmiert.
Während der Freund des Rumänen, ein 26-jähriger Landsmann, vor Gericht ein Geständnis ablegte, behaupteten der mitangeklagte Serbe, sowie eine mehrfach vorbestrafte Kroatin von Fluchtplänen nichts, bzw. erst unmittelbar vor der „Heimfahrt“ erfahren zu haben.
„Es war ein absolut dummer und falsch verstandener Freundschaftsdienst“, so die Erklärung von Verteidiger Christian Purkarthofer zum Schuldbekenntnis seines Mandanten, das neben seiner bisherigen Unbescholtenheit strafmildernd wirkte.
Ebenso als ausgenutzten Freund bezeichnete Verteidiger Manfred Sigl den Serben, der ebenfalls unbescholten in einen Kriminalfall hineingerutscht sei.
Am meisten zu befürchten hatte eine 21-jährige Kroatin, die sich auch für den Besitz eines Schlagringes (verbotene Waffe), Kokainweitergabe, Energiediebstahl, vor allem aber wegen des Besitzes einer gefälschten 100 Euro Banknote zu verantworten hatte. Zum Energiediebstahl im Zusammenhang mit einer Anlage in ihrem Kaffeehaus bedarf es noch weiterer Zeugen, das Faktum wurde daher ausgeschieden. Den Kokainvorwurf konnte sie glaubhaft widerlegen, einen Schlagring habe sie sich besorgt, weil häufig auch Betrunkene auf ihrem Heimweg anzutreffen seien. Den schwerwiegendsten Vorwurf entkräftete Verteidiger Ewald Stadler. Seine Mandantin habe den ziemlich desolaten Euroschein mit kyrillischer Beschriftung gefunden und etwa ein halbes Jahr in ihrer Geldbörse gehabt, obwohl sie genug Gelegenheiten hatte, die Blüte missbräuchlich zu verwenden. Der Freispruch in dem Zusammenhang reduzierte erheblich die Strafe der Kroatin, die darüber hinaus zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon neun bedingt verurteilt wurde. Für die beiden Mitangeklagten gab es sieben (davon fünf bedingt) und acht Monate (davon sechs bedingt) Freiheitsstrafe. Aufgrund der Untersuchungshaft konnten alle drei Beschuldigten nach dem Prozess nach Hause gehen.
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