Landesgericht St. Pölten
Jugendliche Gewalttäter verurteilt
Innerhalb weniger Tage standen abermals Jugendliche in St. Pölten wegen Gewaltdelikten, auch in Zusammenhang mit Raub vor Gericht und abermals wurden Opfer am Bahnhofsplatz der Landeshauptstadt aufgefordert, den Tätern an einen abgelegenen Platz zu folgen.
ST. PÖLTEN (ip). Kaum 17 und 15 Jahre alt waren die beiden Anklagten den Polizeibeamten bereits bekannt. Während der 15-jährige Iraner bis jetzt nur durch drei Vormerkungen aufgefallen war, schnupperte der 17-jährige Tschetschene nach einer teilbedingten Haftstrafe bereits Gefängnisluft. Dennoch traten die beiden gemeinsam mit einem Unbekannten, den sie „Malik“ nannten, am 27. August am Bahnhofsplatz in St. Pölten an vier Jugendliche heran und forderten diese auf, ihnen zu folgen.
Zu siebt marschierten sie durch die Bahnhofshalle zunächst zu einem abgelegenen Schotterparkplatz und als einer der „Abgeführten“ flüchten wollte, packte ihn einer der Ältere am Hals und drückte zu. „Ich hab die Hände gehoben und gesagt „Okay, ihr habt gewonnen. Ihr könnt alles haben!“ Der 17-Jährige drückte ihn dennoch zu Boden und schlug mit der Faust auf ihn ein. Wie eine Überwachungskamera zeigte, umrundete der 15-Jährige danach den, am Boden Liegenden und trat mehrmals gegen das Opfer. „Malik“ setzte währenddessen den Weg mit drei weiteren Opfern fort. Durch die Hilfeschreie ihres Freundes eingeschüchtert, packten zwei Burschen nach einigem Zögern und einem Faustschlag, wie „Malik“ forderte, ihren Rucksack aus und legten die Sachen auf den Boden. Als „Malik“ vor der anrückenden Polizei gewarnt wurde, packten sie wieder ein, um an einem anderen Ort wieder alles am Boden auszubreiten. „Malik“ bediente sich, danach forderte der 15-Jährige ein Opfer auf, das Handy zu entsperren, was es nach einem weiteren Faustschlag „Maliks“ auch tat. Schließlich packte der 17-Jährige den Burschen noch am Hals, würgte ihn und drohte, ihn abzustechen, bis dieser versprach, nichts der Polizei zu sagen.
Richter Markus Grünberger verurteilte den Tschetschenen wegen Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft, verlängerte die Probezeit aus der bedingten Vorstrafe auf fünf Jahre, begleitet durch Bewährungshilfe.
Der Iraner fasste 21 Monate, davon 14 bedingt, aus, zumal bei ihm neben Raub, auch Betrug angefallen war. Ein Zeuge machte sich als Drogenkäufer verdächtig. Ihm soll der 15-Jährige Anfang September 220 Euro nicht geraubt, sondern ohne Gegenleistung abknöpft haben, wie Verteidiger Thomas Trixner hervorhob. Grünberger musste nicht nur in diesem Fall, sondern auch aus den widersprüchlichen Aussagen weiterer Zeugen die wahrscheinlichste Wahrheit herausfiltern. Beide Urteile sind sowohl seitens der Verteidiger, des Privatbeteiligtenvertreters Klaus Salfelner, sowie der Staatsanwältin Barbara Kirchner rechtskräftig.
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