Gebührenfrei
Kurzparkzonen in St. Pölten aufgehoben
Um Menschenansammlungen in den Bussen zu vermeiden, wurde die Gültigkeit der Kurzparkzonen bis auf Weiteres ausgesetzt.
ST. PÖLTEN. Für die Zeit der von der Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkungen wird die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone im Stadtgebiet St. Pölten außer Kraft gesetzt. Das wurde heute vonseiten der Stadt. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit hat Bürgermeister Matthias Stadler Dienstag verfügt, dass für die Dauer der vom Bund erlassenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Corona-Virus) die Wirksamkeit der Kurzparkzonen außer Kraft gesetzt wird. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass so größere Menschenansammlungen möglicherweise in den öffentlichen Verkehrsmitteln verhindert werden können, und es ein Beitrag ist, um das Ansteckungsrisiko weiter zu reduzieren.
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