Landtagswahl 2018: Wahlkarten ab sofort erhältlich
ST. PÖLTEN (red). Amtliche Information für St. Pöltner Bürger zur NÖ Landtagswahl am 28. Jänner 2018:
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens am Wahltag (28. Jänner 2018) das 16. Lebensjahr vollendet haben (also Jahrgang 2002 bis Geburtsdatum 28. Jänner 2002) und am Stichtag (17. November 2017) in der Stadt St. Pölten ihren ordentlichen Wohnsitz hatten, bzw. als Auslandsniederösterreicher in der Landeswählerevidenz der Stadt St. Pölten eingetragen sind. In der Stadt St. Pölten sind für die kommende NÖ Landtagswahl 40.711 Personen wahlberechtigt.
Wann und wie die St. Pöltner ihre Stimme abgeben können:
• Am Wahltag im zuständigen Wahllokal (ohne Wahlkarte)
• Am Wahltag in jedem Wahlkartenlokal in NÖ (mit Wahlkarte)
• Briefwahl (mit Wahlkarte per Post)
• Vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wenn Krankheit des Wählers/der Wählerin vorliegt und er/sie den Besuch der Wahlbehörde anfordert (mit Wahlkarte)
• Stimmabgabe in Krankenhäusern, Kuranstalten (mit Wahlkarte)
Es gibt 73 Wahllokale und ebenso viele Wahlsprengel. Alle öffnen um 7 Uhr und schließen um 16 Uhr.
Wer aus einem triftigen Grund vom Besuch seines Wahllokales am Wahlsonntag verhindert ist, hat die Möglichkeit per Wahlkarte zu wählen. Wahlkartenanträge können persönlich (mit Ausweis) beim Magistrat der Stadt St. Pölten, Bürgerservice, Rathaus, Erdgeschoß, bis spätestens Freitag, 26. Jänner 2018 (12 Uhr) gestellt werden.
Parteienverkehr: Mo, Mi., Do. von 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Di. von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, Fr. von 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Die direkte Ausstellung der Wahlkarten ist ab sofort möglich!
Schriftlich werden Wahlkartenanträge (persönlicher Antrag mit Passnummer oder Ausweiskopie) auch über die Homepage der Stadt St. Pölten www.st-poelten.gv.at (nur für St. Pöltner) oder per Telefax 02742/333/2079 bis spätestens 24. Jänner 2018 entgegengenommen. Telefonisch werden Wahlkartenanträge nicht entgegengenommen.
Die Mitnahme der amtlichen Wahlinformation ins Wahllokal erleichtert die rasche Durchführung der Wahlhandlung. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei der Wahlhandlung ist verpflichtend.
Freiwillige für die Demokratie
Die Wahlkommissionen in den einzelnen Wahlsprengeln bestehen aus Wahlleiter bzw. deren Stellvertreter und den Beisitzer. 146 Wahlleiter bzw. Stellvertreter und 438 Beisitzer werden am Wahlsonntag in der Landeshauptstadt im Dienste der Demokratie tätig sein.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.