Lebenslänglich für Mord an Säugling
ST. PÖLTEN (ip). Nach einem zweitägigen Prozess wurde der 31-jährige Waldemar O. von Geschworenen am Landesgericht St. Pölten wegen des Mordes an seinem Sohn Maximilian schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Die Mutter des Säuglings fasste wegen Quälens und Vernachlässigens ihres unmündigen, wehrlosen Kindes eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren aus, wobei sie den unbedingten Teil (fünf Monate) bereits in Untersuchungshaft verbüßte und daher nach dem Prozess nach Hause gehen konnte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Pole kündigte bei Verurteilung Selbstmord an
Am zweiten Verhandlungstag kamen die Gutachter zu Wort (die Bezirksblätter berichteten). In ihrem Schlussplädoyer betonte Staatsanwältin Kathrin Bauer, dass ihre Vorwürfe während des Prozess klar bestätigt wurden. Sie forderte die Geschworenen eindringlich auf: „Sorgen Sie mit der strengsten Bestrafung dafür, dass das Kind nicht umsonst gestorben ist!“ Der Vorstellung von Verteidiger Wolfgang Blaschitz, der für die Kindsmutter einen Freispruch wollte, kamen die Geschworenen nicht nach.
Nun sind die Justizwachebeamten gefordert, da der Pole im Vorfeld des Prozesses angekündigt haben soll, sich im Falle einer Verurteilung das Leben zu nehmen. Bei seinem „Nicht schuldig“ blieb er bis zuletzt.
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