Landesgericht St. Pölten
Missbrauchsprozess: Fehlalarm am Spielplatz

Richterin Doris Wais-Pfeffer vor der Verhandlung. | Foto: ip
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  • Richterin Doris Wais-Pfeffer vor der Verhandlung.
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Weil er ein sechsjähriges Mädchen am Spielplatz im Genitalbereich gestreichelt haben soll, musste sich ein 72-Jähriger am Landesgericht St. Pölten wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten.

ST. PÖLTEN (ip). Mit einem Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht, fühlte sich der Angeklagte offenbar überfordert. Auch seine Ehefrau, selbst vielfache Großmutter, zitterte dem Urteil entgegen. Die große Erleichterung: Der Schöffensenat sprach den bislang unbescholtenen Mann frei. Selbst Staatsanwalt Patrick Hinterleitner verzichtete aufgrund der mangelnden Beweise auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorfall im August

Der Vorfall, der zu diesem Prozess führte, ereignete sich im August vergangenen Jahres auf einem öffentlichen Spielplatz in St. Pölten, den der in der Nähe wohnende Mann gelegentlich aufsucht. Einigen Kindern gut bekannt, liefen sie auch immer wieder zu ihm. Als sich ein Bub und die Sechsjährige zu ihm setzten, legte er beiden zunächst die Arme um die Schultern. Schließlich berührte er auch die Bauchgegend des Mädchens, das in der Folge zu seiner Mutter lief. Von dieser immer wieder intensiv befragt, kam es schließlich zu der Version, wonach der Mann dem Kind auch in die Unterhose gegriffen habe. Die Mutter erstattete Anzeige, wobei ihre eigene Beobachtung, eine Berührung des Mädchens oberhalb der Kleidung, ihre Befürchtungen verstärkte.
Verteidiger Roland Schöndorfer hinterfragte die Angaben des Mädchens. Ob es eine Berührung gespürt habe, wusste das Kind dabei nicht. Auch darüber hinaus kam es zu widersprüchlichen Aussagen, mit denen Richterin Doris Wais-Pfeffer, untermauert durch das Gutachten eines Sachverständigen, den Freispruch begründete. Möglicherweise habe die mehrmals eindringliche Befragung der besorgten Mutter zu der belastenden Aussage des Kindes geführt, vermutete die Richterin.

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