St. Pölten
Prozess: Kind geschlagen, gewürgt und verbrannt
Monatelang soll ein 25-Jähriger aus dem Großraum St. Pölten gegenüber der kleinen Tochter seiner Lebenspartnerin (25 J.)gewalttätig gewesen sein. Sie sei tatenlos danebengestanden und habe auf Verletzungen des Kindes angesprochen alle Vermutungen zurückgewiesen. Am Landesgericht St. Pölten musste sich das arbeitslose Paar nun wegen fortgesetzter Gewaltausübung vor einem Schöffensenat verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Laut Anklage sei es zwischen August 2019 und Ende Februar 2020 zu täglichen Schlägen ins Gesicht, einmal sogar mit der Faust gekommen. Darüber hinaus habe sich der Mann auf den Rücken des Mädchens gesetzt und den Mund mit einem Polster zugehalten. Er habe sich auch auf das Kind gelegt, sodass es keine Luft bekam. Mit einem heißen Löffel habe er die Kleine am Rücken, am Hals und am Ohr verbrannt, wobei sogar Narben blieben, ihr Motoröl ins Gesicht bzw. in die Augen gesprüht und sie mit beiden Händen gewürgt. Eine Hundeleine habe er fest um ihren Hals verknotet und sie hinter sich hergezogen. Zuletzt habe er sie gestoßen, wobei sich die damals knapp Fünfjährige das Schulterblatt brach.
Vorwürfe bestritten
Die beiden Beschuldigten bestritten die Vorwürfe von Staatsanwalt Thomas Korntheuer. Wie Verteidiger Josef Gallauner erklärte, versuche die Mutter der Angeklagten, dass die mittlerweile sechsjährige Janine (Name v. d. Red. geändert) in ihrer Obhut bleibe.
2017 trennte sich die 25-Jährige vom leiblichen Vater ihrer Tochter und zog zur Mutter. Das Kind habe sich dann ihr zugewandt, so die Zeugin, „weil meine Tochter sich mehr mit dem Handy als mit Janine beschäftigt hat.“ Im Sommer 2019 lernte die Beschuldigte ihren jetzigen Lebenspartner kennen und zog von einem auf den anderen Tag zu ihm. Die Großmutter des Beschuldigten habe sie schließlich angerufen und erklärt, dass der 25-Jährige ihr gegenüber ein „Geständnis“ abgelegt habe, wobei er von Übergriffen auch mit Hundeleine und heißem Löffel erzählt habe. Leider habe sie ihrer Tochter, die alles bestritt, mehr geglaubt, als der ihr unbekannten Frau, die dies jedoch vor Gericht bestritt.
Jugendamt verständigt
Alarm schlug schließlich Ende Februar 2020 eine Kindergartenpädagogin, die eine Gefährdungsmeldung veranlasste, als bei Janine auffiel, dass ihre Schulter herabhing. Das Krankenhaus verständigte daraufhin das Jugendamt.
Der Schöffensenat verurteilte den 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, Janine´s Mutter fasste 18 Monate, davon zwölf bedingt aus (nicht rechtskräftig). Wais-Pfeffer begründete den Schuldspruch u.a. mit den glaubwürdigen Angaben des Kindes vor der Polizei und den Protokollen der Kindergartenpädagoginnen zu Wahrnehmungen von Verletzungen und Gesprächen mit der Beschuldigten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.