Radanhänger-Kinderwagen in Westbahn verboten

- Dieser Kinderwagen darf nicht in die Westbahn - Hätte er keine Radanhängerfunktion dann schon
- Foto: Walter Zögernitz
- hochgeladen von Maria Zögernitz
Kinderwägen mit Radanhänger-Funktion werden immer beliebter - auch in St. Pölten. Die zwei Nutzungsvarianten sind praktisch und platzsparend. Der Umbau vom Kinderwagen zum Radanhänger funktioniert unkompliziert mit wenigen Handgriffen. Nur in der Westbahn ist diese Variante des Kinderwagens verboten.
(St.Pölten/18.12.2017) Maria Zögernitz, ehrenamtlich aktiv bei der Radlobby St. Pölten, fährt seit ihrer Kindheit mit dem Zug. Nun hat sie selbst zwei Kinder und reist regelmäßig mit dem Doppel-Kinderwagen per Zug von St. Pölten nach Wien.
Am 25. November hatte sie ihre beiden Kinder im Kinderwagen. Dieser Kinderwagen ist nach einem kurzen Umbau als Radanhänger nutzbar. Die Radanhängerdeichsel war nicht angeschlossen. Seitens des Westbahn-Zugbegleiterpersonals wurde der Passagierin mitgeteilt dass sie die Westbahn mit diesem Kinderwagen trotz ausreichenden Platzangebotes nicht nutzen darf. Begründung: Der Kinderwagen ist auch als Radanhänger nutzbar. Hätte dieser keine Radanhängerfunktion kann sie mit der Westbahn fahren.
Dies wurde nach schriftlicher Rückfrage an die Westbahn schriftlich bestätigt. Alle Kinderwägen die eine Radanhänger-Funktion aufweisen gelten als Fahrradanhänger. Fahrradanhänger sind in den Beförderungsbedingungen der Westbahn Management GmbH von der Mitnahme ausgeschlossen.
Auch auf mehrmalige Rückfrage wurde an dieser Interpretation der Beförderungsrichtlinie festgehalten. Für Familie Zögernitz ist somit die Fahrt mit der Westbahn nicht möglich und somit leider auch für viele weitere Familien, die nur dieses Kinderwagen-Modell besitzen.
Mit den Niederflurzügen der ÖBB gibt es mit dem Fahrplanwechsel eine Alternative umweltfreundliche Reise, zumindest zwischen St. Pölten und Wien.
"Da die Westbahn mehrere Bundesländer durchquert, wird sich die Radlobby Österreich für Einsicht beim Management der Westbahn einsetzen", so Karl Zauner von der Radlobby Niederösterreich. "Wir können nicht akzeptieren, dass Eltern zwei Kinderwagen - einen für die Westbahn und einen für die Radfahrt zum Kindergarten - kaufen müssten."
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