Randale im Wachzimmer am Bahnhof St. Pölten
Zuerst Drogendeal, dann vermeintliche Ellbogenattacke gegen Beamten.
ST. PÖLTEN (ip). Zwei Beamte einer Spezialeinheit für Fremdenrecht beobachteten im Februar 2018 einen Iraner, der einem Afghanen am Bahnhof der Landeshauptstadt ein Päckchen übergab und dafür Geld erhielt. Die Polizisten wiesen sich aus, durchsuchten die beiden Männer und fanden sechs Gramm Cannabis. Grund genug, die beiden ins nächste Wachzimmer zu lotsen.
Ellbogen in Oberkörper gerammt
Die Schilderungen der Beteiligten zu den Vorkommnissen im Wachzimmer unterschieden sich beim Prozess am Landesgericht St. Pölten beträchtlich. Dort war der 44-jährige Iraner als Angeklagter gelandet. Staatsanwalt Michael Lindenbauer konfrontierte ihn mit einem versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, unerlaubten Umgang mit Suchtmitteln, sowie versuchter schwerer Körperverletzung, nachdem er einem Beamten den Ellbogen in den Oberkörper rammte.
Diesem zufolge sei der Beschuldigte mit dem Gesicht zur Wand gestanden und habe sich plötzlich zu Boden fallen lassen. Als er sich ihm näherte, habe der Iraner zunächst mit dem Ellbogen nach hinten geschlagen und danach den Kopf gedreht, weshalb der Beamte mit einem Kopfstoß rechnete und er versuchte diesen abzuwehren.
Strafverfolgung wegen Falschaussage
Zum Drogenvorwurf zeigte sich der Angeklagte teilweise geständig, aber sowohl er selbst, als auch sein Kunde, den er nicht als Minderjährigen eingeschätzt habe, lieferten mehrere unterschiedliche Versionen. Drogen nur zur Aufbewahrung, Geld zum Kauf eines Tickets, einmal zehn Euro, dann 25 Euro, dann gar kein Geld, waren nur einige der Varianten, die Lindenbauer schließlich dazu brachten, dem Afghanen eine Strafverfolgung wegen Falschaussage anzukündigen.
Zur Ellbogenattacke erklärte der Iraner, er habe aufgrund einer Erkrankung Schmerzen im Nierenbereich gehabt und mangels Sprachkenntnissen versucht, dem Beamten die Schmerzgegend zu zeigen.
Richterin Alexandra Glösl sprach den 44-Jährigen vom Versuch der schweren Körperverletzung frei, darüber hinaus verurteilte sie ihn zu elf Monaten bedingter Haft und ordnete Suchttherapie und Bewährungshilfe an (rechtskräftig).
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