Landesgericht St. Pölten
Spielsucht mit Gemeindegeldern finanziert
Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges musste sich ein ehemaliger Angestellter des Magistrates St. Pölten nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 26-Jährigen vor, dass er sich zwischen Oktober 2021 und Ende April dieses Jahres insgesamt rund 261.000 Euro vom Konto des Magistrates bei der Sparkasse NÖ ausbezahlen ließ.
ST. PÖLTEN (ip). Der Beschuldigte war von Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 2017 an in der Finanzabteilung, zuletzt in der Einnahmenbuchhaltung als erster Stellvertreter des Hauptkassiers beschäftigt. In seinem Geständnis schilderte der ehemalige Magistratsbedienstete, wie es ihm in insgesamt 40 Fällen möglich war, an die beträchtliche Geldsumme zu gelangen.
Um genügend Bargeld für diverse Aufwendungen zur Verfügung zu haben, wurden beim Magistrat mittels Bankbeleg, der von zwei Berechtigten zu unterzeichnen ist, Barabhebungen bei der Bank durchgeführt, erklärte der Hauptkassier die damalige Handhabung. Er bestätigte, dass sein Stellvertreter aber auch immer wieder anbot, ihm die Arbeit teilweise abzunehmen.
„Er war ruhig, introvertiert und hat seine Arbeit gemacht“,
beschrieb der Leiter der Finanzabteilung den ehemaligen Mitarbeiter.
Aufgrund seiner Spielsucht begann der Angeklagte jedoch 2021, relativ niedrige Beträge auf den Belegen gegenzeichnen zu lassen. Danach fügte er weitere Ziffern hinzu, sodass er beim Geldinstitut entsprechend höhere Summen ausbezahlt bekam. Hauptsächlich verwendete er, nach eigenen Angaben, das Geld für seine Spielsucht, aber auch für teure Markenartikel, wie etwa eine Rolex-Uhr. Allein für Online-Spiele überwies der Süchtige rund 210.000 Euro, bestätigte Richter Slawomir Wiaderek. Früher habe man Geldbeträge auch in Worten festgehalten, so Herr Rat.
„Das Weglassen der Worte kam dem Beschuldigten offenbar zugute“,
stellte Wiaderek fest
Erst Anfang Mai dieses Jahres flogen die Machenschaften des 26-Jährigen auf, es folgte die fristlose Entlassung. Als Privatbeteiligtenvertreter des Magistrats forderte Josef Gallauner Schadenersatz in Höhe von 260.950 Euro, plus vier Prozent Zinsen, sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.
Verteidiger Bernhard Österreicher wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass sein Mandant als Hoffnungsträger im Fußball seine Karriere verletzungsbedingt aufgeben musste. Bis dato sei er völlig unbescholten und reumütig.
„Er wird sich bemühen, zumindest einen Teil des Schadens gutzumachen!“
„Sie müssen nicht ins Gefängnis“,
erläuterte Wiaderek den Urteilsspruch. Die Haftstrafe von 20 Monaten wurde zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Ergänzt wurde sie durch eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro (entspricht 240 Tagessätzen zu je vier Euro). Gallauner erhielt den Zuspruch für den geforderten Betrag, gleichzeitig ist die Schadenssumme als Verfall an den Staat abzuführen. Die bereits begonnene Suchttherapie muss der 26-Jährige nachweislich fortsetzen (rechtskräftig).
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