Landesgericht St.Pölten
St. Pöltner „Boss“ zeigte es allen
Wortgewaltig begegnete ein 34-jähriger Bosnier am Landesgericht St. Pölten zahlreichen Anklagepunkten, wobei der mehrfach Vorbestrafte einzelne Fakten massiv abschwächte, sodass aus dem selbst ernannten „Boss“ nahezu ein „Lämmlein“ wurde.
ST.PÖLTEN (ip). Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein anderes Bild des St. Pöltners. Demnach habe er einem Freund ein Messer an den Hals gehalten, damit dieser einen Dealer hole, der ihm minderwertiges Kokain verkauft habe. Aggressiv und erfolgreich habe er seine 100 Euro zurückverlangt. Dieser Freund war es auch, den der Bosnier wenig später gemeinsam mit einem Kroaten aus einem Spiellokal gezerrt und in ein Auto gedrängt habe, das die damals hochschwangere Ex-Freundin des 34-Jährigen lenkte. Während sie zum Hammerpark fuhr, hätten die Männer gedroht, ihn umzubringen, wobei der Bosnier gefährlich mit einem Messer herumgefuchtelt und auf der Rückfahrt geschrien habe, dass er der „Boss“ von St. Pölten sei und es allen zeigen werde. Vor Gericht konnte sich der Freund nicht mehr an alles erinnern, nicht einmal daran, ob er mit einem Messer bedroht wurde.
Gegen Leitblanken gelenkt
Nachdem sich das Paar im August 2018 getrennt hatte, kam es auf der A1 zu einem heftigen Streit. In der Folge stieg der Bosnier aufs Gas und habe das Fahrzeug bei mehr als 200 km/h immer wieder gegen die Leitplanken gelenkt. Die hochschwangere Frau habe Todesangst gehabt, da der Mann gedroht habe, „sie alle 3“ umzubringen.
Rasend vor Eifersucht habe er auch zwei Männer zur Rede gestellt, um etwas über eine Affäre seiner 39-jährigen Ex zu erfahren. Vor dem EKZ-Promenade habe er, deutlich hörbar für die beiden, seine Pistole durchgeladen. Die Männer mussten in sein Fahrzeug steigen. Im Kaiserwald habe er noch einmal durchgeladen, teilweise auf sie gezielt und die Wahrheit gefordert. Einer der Bedrohten blieb dem Prozess fern, weshalb diesbezüglich noch kein Urteil gefällt wurde, zumal auch der zweite Zeuge vor Gericht seine ursprüngliche Version stark abschwächte.
Auch die 39-Jährige verharmloste im Prozess ihre Aussagen. Aus einem Raub von 600 Euro wurde ein freiwilliges Überlassen des Geldes und zahlreiche wüste Drohungen waren plötzlich die übliche Umgangssprache zwischen den beiden.
Nicht rechtskräftig
Der Schöffensenat wertete die Aussagen vor Gericht im Gegensatz zu denen vor der Polizei als unglaubwürdig und verurteilte die beiden Männer anklagekonform. Während Verteidiger Georg Thum nach dem Freispruch seiner Mandantin zufrieden den Saal verließ, legten die Vertreter der Hauptangeklagten Christian Függer und Nina Engelmayer volle Berufung ein. Acht Monate Bewährungsstrafe für den Kroaten und viereinhalb Jahre Haft für den Bosnier sind damit noch nicht rechtskräftig.
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