Prozess
St. Pöltner Heckenschütze verurteilt
Nicht schlecht staunte ein Pkw-Besitzer, als er am 7. Mai dieses Jahres zu seinem Parkplatz kam. Mehrere Einschüsse am Heck seines Wagens brachten nun einen 54-jährigen St. Pöltner auf die Anklagebank des Landesgerichts.
ST.PÖLTEN (ip). Der Strafantrag von Staatsanwältin Julia Berger beinhaltete darüber hinaus auch die Vergehen der gefährlichen Drohung, des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften, sowie das Vergehen nach dem Waffengesetz, wobei sich der Angeklagte zu allen Fakten schuldig bekannte.
„Er hat ein bisserl zu tief ins Glas geschaut“, so Verteidigerin Andrea Schmidt, die ausführte, dass sich ihr Mandant nach dem Tod seiner Lebensgefährtin und seinem Corona bedingten Verlust des Arbeitsplatzes in einer schwierigen Situation befunden habe.
„Ich hab einfach beim Fenster rausgeschossen“, erklärte der Beschuldigte, der aufgrund seiner 20 Vorstrafen keine guten Karten hatte. Das Auto habe er versehentlich getroffen, „für mich war der Parkplatz leer“, behauptete er. „Da hätten Sie auch Menschen treffen können“, gab Richterin Doris Wais-Pfeffer zu bedenken. Nein, entgegnete er, die hätte er von seinem Fenster im zweiten Stock gesehen.
Seinen Alkoholkonsum habe er vor dem Tod seiner Frau im Griff gehabt, danach aber hauptsächlich während der eingeschränkten Ausgangserlaubnis mehr getrunken. So habe er „in seinem Wahn“ nach einer Flasche Wodka auch geglaubt, eine gute Bekannte, die sich als einzige mit ihrer Familie während der vergangenen Monate um ihn kümmerte, habe ihn bezüglich der Schüsse „verpfiffen“. In mehreren Postings drohte er: „Ich rotte deine Familie aus!“ Nachdem ihn deren Tochter aufforderte, damit aufzuhören, äußerte er: „Ich hab eh noch eine 9 mm zuhause, die hol ich gleich raus und dann können wir ja weiter reden.“
Im Zuge einer Hausdurchsuchung fand man bei dem Mann eine Schrotflinte samt Munition, ein beidseits geschliffenes Jagdmesser, sowie Cannabis für den Eigenkonsum. „Sie haben seit mehr als 20 Jahren ein Waffenverbot“, so Wais-Pfeffer, die nach dem Grund für den Besitz einer Schrotflinte fragte. Tschetschenen hätten seine Frau bedroht, meinte er.
Zuletzt entschuldigte er sich bei den beiden bedrohten Frauen, denen je 50 Euro zugesprochen wurden. Über Privatbeteiligtenvertreter Christian Függer ließ er dem Pkw-Besitzer sein Bedauern ausrichten. Er werde auch der Schadensforderung in Höhe von 2.836 Euro nachkommen.
Wais-Pfeffer verurteilte den St. Pöltner zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon zwölf bedingt und ergänzt mit Bewährungshilfe, Psychotherapie und Antigewalttraining. „Teilbedingt ist für mich vertretbar, weil Ihre Vorstrafen doch schon länger zurückliegen“, so die Richterin.
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