St. Pöltner kämpften mit Fäusten gegen Pistolen
Dass es sich bei den Waffen zweier Burschen nur um Schreckschusspistolen handelte, war einem Männertrio aus St. Pölten zunächst nicht bewusst. Ihre Alkoholisierung machte die Freunde (40, 39 u. 34 J.) jedoch so „mutig“, dass sie den beiden Angreifern sogar nachliefen, als diese bereits Fersengeld gaben.
ST. PÖLTEN (ip). Zu der Auseinandersetzung kam es am 30. März dieses Jahres, nachdem die Männer ein St. Pöltner Lokal verlassen hatten. Von der anderen Straßenseite kamen ein 20-jähriger Tschetschene und dessen 19-jähriger Freund. Als der Tschetschene zu einem der Männer sagte „Ich ficke deine Mutter!“, kassierte er eine kräftige Ohrfeige. Da zog der 20-Jährige eine ungeladene Schreckschusspistole, zielte ins Gesicht seines Gegners und drückte mehrmals ab. Geschockt reagierten die Angegriffenen mit Schlägen und Tritten auch dann noch, als sie die beiden flüchtenden Burschen verfolgten, wobei der 19-Jährige mit seiner Waffe mehrere Schüsse nach hinten abgab.
Verschiedene Versionen
Am Landesgericht St. Pölten sah sich Richter Markus Grünberger mit unterschiedlichen Darstellungen der fünf Angeklagten konfrontiert, wobei dem 34-Jährigen, wie Verteidigerin Maria Strohmayer hervorhob, keine Attacken zuzuordnen waren und er daher freigesprochen wurde. Dem 40-Jährigen, der zugab, über Gebühr zugeschlagen zu haben, bot der Richter eine Diversion. Verteidiger Georg Thum plädierte für gemeinnützige Leistungen, die Grünberger mit 80 Stunden festlegte. Die Schüsse des 19-Jährigen wertete der Richter als klare Notwehr gegen die ihn verfolgenden Männer.
Dass sein Mandant trotz Waffendrohung zuschlug, führte Verteidiger Thomas Trixner auf dessen Alkoholisierung zurück. Grünberger verurteilte den vorbestraften 39-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Nicht immer eine Pistole
Der, wegen Einbrüchen vorbestrafte Tschetschene erklärte während des Prozesses, nicht gerade zur Begeisterung von Verteidiger Bernhard Wagner, dass er nicht immer eine Pistole bei sich habe, manchmal komme er auch mit einem Schlagring aus. Das führte neben gefährlicher Drohung auch noch zu einem weiteren Schuldspruch und brachte ihm eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro und eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten plus Bewährungshilfe und Antiaggressionstraining ein. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Über die Anwesenheit von Medien zeigte sich vor allem die Freundin des 20-Jährigen nicht begeistert. Mit wüsten Beschimpfungen und gestrecktem Mittelfinger attackierte sie eine Pressevertreterin vor dem Gericht, um vor einem „Scheiß-Bericht“ zu warnen.
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