Landesgericht St. Pölten
Vierjährige Enkelin missbraucht
ST. PÖLTEN (ip). Unter Tränen versuchte ein 60-Jähriger bei seinem Schlusswort im Prozess am Landesgericht St. Pölten sich bei seiner Familie, vor allem bei seiner Enkeltochter Lena (Name v. d. Red. geändert) für die ihm angelasteten Straftaten zu entschuldigen und erklärte sich bereit, neben verhängter Strafe auch allen zusätzlichen Weisungen nachzukommen.
Staatsanwalt Leopold Bien warf dem Beschuldigten vor, er habe zwischen Oktober 2020 und 21. August 2021 seine damals vierjährige Enkeltochter zumindest acht Mal sexuell missbraucht zu haben, indem er das Kind im Genitalbereich intensiv streichelte. Damit sei es gleichzeitig auch zum Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses gekommen.
Als eine seiner Töchter im vergangenen August den Mann bei einem Übergriff beobachtete, stellte sie ihren Vater zur Rede. Umgehend bekannte sich der Großvater schuldig und berichtete in einem überschießenden Geständnis von zumindest weiteren sieben Vorfällen. Nach kurzer Zeit in Untersuchungshaft musste er sein Haus im Bezirk Melk, in dem nun nur noch seine Ehefrau wohnt, verlassen, die anderen Familienmitglieder aus dem Großraum St. Pölten brachen sämtliche Kontakte zu dem 60-Jährigen ab.
„Es fällt mir nicht leicht, einen Mann wie ihn zu verteidigen“, erklärte Anwalt Florian Steinwendtner, doch habe jeder eine zweite Chance verdient, ergänzte er. Für den Angeklagten spreche sein bisher unbedenklicher Lebenswandel, vor allem aber sein umfassendes und absolut reumütiges Geständnis, wobei der Einfluss von Alkohol die Hemmschwelle des Mannes deutlich herabgesetzt habe. „Die größte Strafe für ihn ist, dass er seine gesamte Familie verloren hat!“, meinte Steinwendtner. Die Forderung der Opfervertreterin in Höhe von 20.000 Euro für die dadurch psychisch beeinträchtigte Lena wurde seitens der Verteidigung nur in Höhe von 7.000 Euro anerkannt.
Relativ kurz aufgrund des eindeutigen Sachverhaltes dauerte die Beratung des Schöffensenates, der den 60-Jährigen anklagekonform schuldig sprach. 21 Monate Haft, davon 14 bedingt, ergänzte Richterin Doris Wais-Pfeffer im Urteilsspruch mit Weisungen für Psychotherapie und Alkoholentwöhnungstherapie. Innerhalb von zwei Wochen hat er den Betrag von 7.000 Euro Schmerzensgeld aufzubringen. Während einer dreijährigen Probezeit erhält der Mann Bewährungshilfe. Darüber hinaus wurde ein umfassendes Kontaktverbot zum Opfer verhängt.
Während Staatsanwalt Bien und Verteidiger Steinwendtner das Urteil akzeptierten, gab die Opfervertreterin vorerst keine Erklärung ab. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.
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