Landesgericht St. Pölten
Waldhäusl von Amtsmissbrauch freigesprochen
In der Causa um die umstrittene Asylunterkunft in Drasenhofen, die FPÖ Landesrat Gottfried Waldhäusl als Zuständigen für Asyl und Fremdenrecht in Niederösterreich, sowie eine ehemalige Landesbedienstete vor einen St. Pöltner Schöffensenat brachte, wurden nun die Urteile gefällt. Für beide Angeklagten endete der Prozess mit einem Freispruch (nicht rechtskräftig).
ST. PÖLTEN/NÖ (ip). Anlass für das Verfahren, bei dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), vertreten durch Michael Schön, beiden Angeklagten Amtsmissbrauch, der 54-jährigen Juristin darüber hinaus auch die Fälschung eines Beweismittels, sowie Verleumdung zur Last legte, war die Unterbringung von 16 minderjährigen Flüchtlingen im November 2018 in einem Asylquartier, das aus kinderrechtlicher Sicht, bzw. im Sinne der gesetzlichen Grundversorgung ungeeignet gewesen sei.
"Eine ganz wilde Unterkunft"
„Das Gefühl des Eingesperrtseins“ habe bei den Jugendlichen, die ohnehin bereits traumatisiert waren, eine zusätzliche Traumatisierung zur Folge gehabt, die insbesondere durch den, die Unterkunft umgebenden Stacheldrahtzaun, sowie der Einsatz von Wachhund und Kameras hervorgerufen worden sei. Waldhäusl seien die Jugendlichen „ein Dorn im Auge“ gewesen und er habe seine Befugnisse wissentlich missbraucht. Wenige Tage nach dem Bezug der Einrichtung ordnete Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner die sofortige Verlegung der Minderjährigen an.
Wie die zuständige Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft als Zeugin bestätigte, habe es sich um „eine ganz wilde Unterkunft, wie ich es noch nie gesehen habe“, gehandelt. Untermauert wurden die Vorwürfe auch durch Jugendliche, die von der Unterbringung betroffen waren. Vertreten durch die Anwälte Georg Zanger, der je 10.000 Euro Schadenersatz für seine Schützlinge forderte, sowie die Opfervertreter Clemens Lahner und Nadja Lorenz, die eine symbolische Gutmachung von je 100 Euro beantragten, äußerten die Jugendlichen unter anderem: „Man durfte nicht hinaus.“ „Ich habe richtig Schiss bekommen und gezittert“, so ein junger Afghane, der beim Anblick der Einrichtung dachte, es handle sich um ein Abschiebezentrum.
Plädoyer der Verteidigung
„Ich bin gelernter Bauer und kein Jurist“, rechtfertigte sich Waldhäusl, der seine Zustimmung erst nach der rechtlichen Abklärung durch die Fachabteilung erteilt habe. Es habe sich um stark verhaltensauffällige Burschen mit entsprechendem Gewaltpotenzial und Drogenproblemen gehandelt, deren Betreuer überfordert waren. Daher habe man beschlossen, sie in einem Quartier mit einem besonderen Sicherheitskonzept unterzubringen. Stacheldraht und Hund seien eigentlich zum Schutz der Jugendlichen vor Eindringlingen gewesen. Verteidiger Manfred Ainedter wies unter anderem auf die Aussage einer Tankstellenbetreiberin hin, wonach die jungen Burschen nahezu täglich ihren Shop aufsuchten. „Die sind frei umhergegangen!“ In seinem umfassenden Plädoyer stellte er klar, dass von einem Amtsmissbrauch des Landesrates keine Rede sei. Vielmehr habe sich dieser bemüht, für die „notorischen Unruhestifter“ eine Unterkunft zu schaffen, in der sowohl Bewohner, aber auch Betreuer und die rundum angesiedelte Bevölkerung sicher seien. Die Rechtslage bezüglich der Eignung eines Quartiers sei unklar, meinte Ainedter, jedenfalls habe der Landesrat keinen Schädigungsvorsatz gehabt.
Für Philipp Wolm, Verteidiger der Zweitangeklagten, stand bereits zu Beginn des Prozesses fest, dass man nur von einem Freispruch ausgehen könne. Mit der Grundversorgung habe die Juristin nichts zu tun gehabt, sie sei nur administrativ für die Zuweisung zuständig gewesen, wobei sie gemeinsam mit ihrem Chef die Jugendlichen ausgewählt habe. Natürlich wollte sie auch niemandem bewusst schädigen.
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