24 Monate Grundausbildung
Die Grundausbildung der Polizei dauert zwei Jahre und gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die Theorie und Praxis geschickt verbinden
Österreichische Exekutivbeamte der Bundespolizei werden an einem von 10 Bildungszentren ausgebildet. Ausgebildet wird in verschiedenen Institutionen und mit unterschiedlichen Laufbahnzielen, so dass sich Dauer und Lehrplan stark unterscheiden - die Grundausbildung ist jedoch für alle gleich.
Im Rahmen der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres wurde der Lehrplan für die Grundausbildung vor einigen Jahren (E2c/Sicherheitswachdienst) mit dem Lehrplan E2c des Gendarmeriedienstes harmonisiert.
Durch die Harmonisierung der Grundausbildung wurde ein einheitlicher Ausbildungsstandard der Exekutive und damit eine verstärkte Transparenz der Ausbildung im Sinne der bestehenden Leitbilder sichergestellt.
Theorie und Praxis
Grundlegend gliedert sich die Ausbildung, für Frauen wie auch für Männer, in zwei verschiedene Abschnitte, die jeweils wiederum aus zwei Teilen bestehen.
Abschnitt I dauert 14 Monate und besteht aus einer 12-monatigen Theorieausbildung und einer zweimonatigen Praxis. Darauf folgt Abschnitt II, mit siebenmonatigem Theorieteil, samt anschließender Dienstprüfung und einem dreimonatigem Praktikum.
Erster Abschnitt
In Abschnitt I sollen die Auszubildenden ein rechtstheoretisches Basiswissen und einsatztaktische und -technische Grundfertigkeiten erwerben. Die Organisation der Sicherheitsverwaltung und der Exekutive, die zukünftigen Aufgaben und Befugnisse sollen so vermittelt werden, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch anknüpfen lassen. Dieser Abschnitt soll ermöglichen, die Erfahrungen im anschließenden Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.
Die Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Basisteils und ist zugleich besonderer Bestandteil der Grundausbildung. Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Auszubildenden im Praktikum, ermöglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Organisation und den Organisationsabläufen vertraut. Sie sollen ein breites Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen lernen.
Zweiter Abschnitt
Dieser Abschnitt soll die Auszubildenden für exekutivdienstliche Rechtsmaterien sensibilisieren. Sie sollen die Intention des Gesetzgebers kennen, Gesetze und Verordnungen ihrer Bedeutung nach erfassen, um sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eigenständig orientieren und sie vollziehen zu können. Sie sollen darüber hinaus einsatztaktische und -technische Instrumentarien kennen lernen und beherrschen.
Dazu gehört soziale Spannungsfelder und menschliche Konfliktsituationen erkennen und damit umgehen zu können.
Im Praktikum des zweiten Abschnittes soll den Auszubildenden nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung eine Vertiefung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglicht werden, um so den übergangslosen Einstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen.
Erfolgreicher Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung wird der Amtstitel „Inspektor“ verliehen. Es erfolgt die Ernennung in die sogenannte Verwendungsgruppe E2b. Die Polizeiarbeit kann beginnen. Zusätzlich zur Grundausbildung werden etliche Spezialisierungskurse angeboten, die den unterschiedlichen Laufbahnzielen entsprechen sollen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.