Positiver Bescheid für Hamburger
Mit 13. April 2010 wurde es amtlich: Hamburger darf eine Reststoffverbrennungsanlage betreiben. Auf über 100 Seiten wird skizziert, was in den Ofen geworfen werden darf und was nicht. Mehr dazu in Ihren Bezirksblättern am 21. April 2010.
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