Bezirk St. Pölten, Finanzamt, Spenden
Diese Spenden sind absetzbar
Beim Finanzamt findet man die Liste spendenbegünstigter Einrichtungen
BEZIRK. Verein ist nicht gleich Verein – denn nicht alle Vereine sind auf der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen und somit lassen sich nicht alle Vereinsspenden von der Steuer absetzen.
So kommt man auf die Liste
"Zuständig ist das Finanzamt Österreich – Dienststelle für Sonderzuständigkeiten - Spendenbegünstigungen",
informiert Stefan Trittner, Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen.
"Um als spendenbegünstigte Einrichtung angeführt zu sein, müssen die Voraussetzungen gemäß des Einkommensteuergesetzes 1988 erfüllt sein. Insbesondere muss erstens ein begünstigter Zweck und zweitens eine begünstigte Einrichtung vorliegen."
Vom Finanzamt Österreich wird geprüft, ob die abstrakten gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Spendenbegünstigung sei nur bei Gemeinnützigkeit und erst drei Jahre nach der Gründung möglich.
"Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden."
Vom Antrag zur Liste
Die Bearbeitungsdauer der Anträge, geordnet nach dem Datum des Einlangens, ist abhängig vom jeweiligen – zum Zeitpunkt der Einbringung – vorhandenen Arbeitsanfall und von der Qualität des Antrags, ob beispielsweise weitere Unterlagen vorzulegen, Rechtsgrundlagen zu ändern, Ergänzungsersuchen zu beantworten sind.
"Alle Anträge werden jedenfalls so rasch wie möglich bearbeitet",
so Trittner.
Vor- und Nachteile
Einerseits kann man als Spender die Spende als Betriebs- oder Sonderausgabe steuermindernd geltend machen. Andererseits muss die Einrichtung die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nachweisen.
"Zu beachten ist auch die Datenübermittlungspflicht: Die Einrichtung muss im Folgejahr der Finanzverwaltung elektronische Informationen über die Spende und den Spender übermitteln."
In Zahlen
Bezirk St. Pölten-Land: 1712 Vereine. 2023 im Bezirk 59 Vereine gegründet. Quelle: BH St. Pölten
Zur Liste der spendenbegünstigter Einrichtungen
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.