Landesverwaltungsgericht hebt Metro-Baustopp auf
Das Landesverwaltungsgericht hat den Metro-Baustopp Bescheid des Landes aufgehoben und den Baubewilligungsbescheid der Stadt St. Pölten bestätigt.
ST. PÖLTEN (red). Im Dezember 2016 hat die NÖ Landesregierung die Baubewilligung der Stadt St. Pölten für den Metro-Großmarkt in St. Pölten-Stattersdorf für nichtig erklärt. Das Landesverwaltungsgericht hat nun diesen Metro-Baustopp Bescheid des Landes aufgehoben und den Baubewilligungsbescheid der Stadt St. Pölten bestätigt.
Der von der Landesregierung verhängte Baustopp für den Metro-Großmarkt im Dezember 2016 sorgte für Aufsehen. Die Stadt St. Pölten hat gegen diese Entscheidung Beschwerde erhoben. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde konnte Metro mit geringer zeitlicher Verzögerung die Bauarbeiten fortsetzen und ist mittlerweile beinahe fertiggestellt.
St. Pölten bekommt Recht
Das Landesverwaltungsgericht hat nun mit seinem Erkenntnis vom 2. Mai 2017 den Bescheid für den Metro-Baustopp aufgehoben und ausgesprochen, dass die Beschwerde der Stadt St. Pölten berechtigt war. Im Wesentlichen wird dies damit begründet, dass durch die jüngst in Kraft getretene Novelle des Raumordnungsgesetzes das Bauvorhaben jedenfalls zu bewilligen wäre und die aufgeworfenen Rechtsfragen in dem Verfahren damit nicht mehr von Interesse sind.
Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort
„Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes stellt nun die Rechtssituation klar und gibt damit den Unternehmen die notwendige Rechtsicherheit. Das ist für den Wirtschaftsstandort St. Pölten und Niederösterreich sehr wichtig. Damit ist auch die Basis für den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze geschaffen“, freut sich Bürgermeister Matthias Stadler, der sich vehement für die rasche Klärung der Rechtsfrage im Sinne der Unternehmen eingesetzt hat.
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