Angeklagte protestierte gegen Betrugsvorwurf
Eine 37-jährige bezahlte mit fremder Karte, ohne zu wissen, woher diese in ihre Geldbörse kam.
ST. PÖLTEN. „Ich bin schuldig, aber ich weiß nicht, wie ich zu dieser Bankomatkarte gekommen bin“, erklärte eine 37-Jährige am Landesgericht St. Pölten. Staatsanwalt Patrick Hinterleitner warf der bislang unbescholtenen Frau vor, Anfang Mai dieses Jahres mehrmals mit einer Karte bezahlt zu haben, die nicht ihr gehörte.
Ohne Code bezahlt
Für das Bezahlen ohne Code hatte die vierfache Mutter auf der eigenen Karte ein Limit von 25 Euro, ebenso die Karte eines Mannes, den die Angeklagte gar nicht kennt. Es sei ihr zunächst gar nicht aufgefallen, dass sie auch diese Karte in ihrer Geldbörse hatte, behauptete die Beschuldigte und für die erste fragliche Behebung in Himberg sei sie nicht verantwortlich.
An der Tankstelle in Steinhäusl habe sie zweimal innerhalb einer Minute jeweils unter 25 Euro abgebucht, wie eine Videoaufzeichnung dokumentierte. Für den Richter nicht nachvollziehbar, da sie für eine Gesamtrechnung ja nur den Code eingeben hätte müssen.
"Ich weiß es nicht"
„Ich weiß es nicht!“, so die Standardantwort der Frau, die sich heftig gegen den Betrugsvorwurf wehrte. Als eine Abbuchung in Böheimkirchen nicht funktionierte, sei sie zu ihrer Bank gefahren, habe aber dort irrtümlich ihre eigene Karte vorgelegt .
„Es ist absurd, wie Sie sich verantworten“, meinte der Richter, bot der Frau aber eine Diversion in Form einer Geldbuße in Höhe von 120 Tagessätzen, ihrem Einkommen entsprechend zu je vier Euro, zahlbar in fünf Raten. Kläger und Angeklagte zeigten sich damit einverstanden.
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