Bankomaten im VAZ St. Pölten gesprengt
Die Beute in Höhe von 43.800 Euro versteckten die Täter im Wald. Nun standen sie am Landesgericht St. Pölten vor dem Richter.
ST. PÖLTEN (ip). Nach einem Prozess am Landesgericht St. Pölten gegen vier Rumänen wird es für die Ermittler der Polizei noch einmal spannend. Die Angeklagten kündigten gegenüber Richter Slawomir Wiaderek an, die Beamten zu dem Versteck der mehr als 43.800 Euro, die sie bei der Sprengung eines Bankomaten beim VAZ St. Pölten erbeuteten, zu führen.
Das könnte sich im Nachhinein strafmildernd für das Quartett auswirken. Vorerst fassten zwei Beschuldigte Haftstrafen von 36 beziehungsweise 22 Monaten aus, ihre Komplizen kamen aufgrund ihres bisher unbescholtenen Vorlebens mit teilbedingten Strafen von 24 Monaten davon (nicht rechtskräftig).
Bankomatensprengung
Die Männer im Alter zwischen 32 und 36 Jahren stammen aus derselben Stadt in Rumänien, in Deutschland beschlossen sie, Bankomaten zu plündern. Nachdem sie bereits am 9. November des Vorjahres das geeignete Objekt in St. Pölten ausgeforscht hatten, verübten drei von ihnen am 16. November einen Einbruch in Oberösterreich, bei dem sie einen Tresor aus der Verankerung rissen und aufbrachen. Der Erstangeklagte meinte, er sei hier nicht dabei gewesen, „ich hatte Angst, dorthin mitzufahren!“
Zu den weiteren Vorwürfen, auch dem Diebstahl von Dieseltreibstoff, bekannten sich die Männer schuldig. Bereits im Visier der Ermittler fuhren sie am 23. November zum VAZ St. Pölten. Während einer im Fahrzeug wartete, leiteten die Komplizen ein Gasgemisch in den Bankomat, das beim Entzünden eine heftige Explosion zur Folge hatte. Sie packten ihre Beute in eine Plastiktasche, die ihren Angaben nach, etwa halb voll gewesen sei. Auf ihrer Flucht, bei der sie die observierenden Beamten aus den Augen verloren, versteckten sie die Beute in einem Wald unter Laub. Auf die Nachfrage des Richters meinte einer der Beschuldigten: „Ich brauche keine Markierung, ich weiß, wo es ist.“ Wenig später wurden sie in Oberösterreich festgenommen, ihre Beute konnten sie daher nicht, wie geplant, am nächsten Tag abholen.
„Es ist selten, dass jemand so kooperativ ist, wie diese Angeklagten“, meinte Verteidiger Georg Thum und wies wie seine Kollegen Dan Badea und Martin Mahrer vor allem auf die umfassenden Geständnisse ihrer Mandanten als Milderungsgründe hin.
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