Forderung: Härtere Strafen für Sex-Täter
FPÖ fordert Verschärfung der Rechtsgrundlagen bei Vergewaltigungen - Bevölkerung teilt die Meinung.
ST. PÖLTEN. "Volle Härte für Sextäter", heißt es im Antrag der FPÖ im NÖ Landtag. Im Detail fordern sie: höhere Strafen bei Sexualdelikten und chemische Kastration für Wiederholungstäter.
Großteil der Bevölkerung wünscht sich härtere Strafen
Die Bezirksblätter fragten bei Passanten auf der Straße nach. Ein Großteil der Befragten schließt sich der FPÖ an und wünscht ebenfalls eine Verschärfung im Strafrecht. "Nicht nur Vergewaltigungen an sich, sondern auch der Versuch sollte schon viel härter bestraft werden", so der St. Pöltner Johannes Scheibenbauer.
Martina Mayer schließt sich der Meinung an: "Eindeutig härtere Strafen! Wiederholungstäter sollen gleich für mehrere Jahre ins Gefängnis!" Auch Christina K., Mutter eines Mädchens, meint: "Ich finde auch, dass da härtere Strafen hergehören, alleine wenn man hört, ein Baby oder Kind ist vergewaltigt worden und die Täter kommen nach zwei Jahren wieder raus. Das geht gar nicht!"
Seitens der SPÖ denkt man jedoch zuerst an die Opfer als an die Täter. "Grundsätzlich sollte man sich einmal darüber Gedanken machen, den Opfern mehr unter die Arme zu greifen und Hilfe anzubieten. Es sind die Betroffenen, die auf jeden Fall einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfen. Eine Verschärfung bzw. Erhöhung der Strafen kann durchaus diskutiert werden, aber die Ebene des Rechtsstaats darf hier nicht verlassen werden", so Robert Laimer, Landesgeschäftsführer der SPNÖ.
Tipps zur Prävention
"Delikte gegen die sexuelle Integrität sind all jene strafbaren Handlungen, z.B.: sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, bei denen die Täter Grenzen überschreiten und dadurch bei ihrem Opfer in die sexuelle Unversehrtheit eingreifen.
Wenn sich das Opfer unbehaglich fühlt und die persönliche Grenze überschritten wurde, dann darf es das jederzeit äußern", heißt es seitens des Bundesministeriums für Inneres. Die eigene Körperhaltung und Stimme soll aktiv zur Selbstbehauptung genutzt werden.
• Vertrauen Sie Ihrer Intuition
• Seien Sie wachsam und beobachten Sie Ihr Umfeld
• Signalisieren Sie Stärke, indem Sie aufrecht gehen und einen festen Blick haben
• Sprechen Sie klar und deutlich und siezen Sie den Angreifer
• Machen Sie auf sich aufmerksam
• Sprechen Sie bei Bedarf Passanten direkt an und bitten um Hilfe
• Bitten Sie Ihre Freunde, Sie nach Hause zu begleiten
•Fahren Sie mit dem Taxi nach Hause
• Nützen Sie die Angebote von Selbstbehauptungskursen
Nutzung eines Pfeffersprays
Viele Frauen haben sich für ihre Handtasche Pfeffersprays zugelegt. Auch Tamara W. fühlt sich damit sicherer: "Mein Freund hat mir vor einem Jahr einen besorgt. Seither hab ich ihn immer in meiner Jackentasche.
Laut dem Bundeskanzleramt gilt es jedoch Folgendes zu bedenken: "Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ausschließlich in einer Notwehrsituation erlaubt. Eine solche liegt vor, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Dieser Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden."
Zur Sache
In St. Pölten (Stadt und Bezirk St. Pölten Land) wurden im Jahr 2016 insgesamt 17 Vergewaltigungen (§ 201 Strafgesetzbuch) angezeigt. Dabei wurden 12 Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
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