Information: Fehlende Hausnummer als Hindernis für Einsatzkräfte
Im Notfall müssen Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung rasch den Einsatzort finden - oft zählt jede Sekunde. Leider kommt es immer wieder vor, dass keine Hausnummerntafeln vorhanden sind.
ST. PÖLTEN (red). Jeder Gebäudeeigentümer ist gemäß der NÖ Bauordnung verpflichtet, die Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung an seinem Objekt anzubringen. Alle Gebäude, die von der öffentlichen Verkehrsfläche nur durch einen Zugang erreichbar sind, erhalten eine gemeinsame Hausnummer. Wenn ein Gebäude von mehreren öffentlichen Verkehrsflächen zugänglich ist, so erhält es für jeden Zugang eine entsprechende Nummer. Die Kosten der Ersichtlichmachung der zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung hat der Gebäudeeigentümer zu tragen.
Zur Sache
Schriftliche Anträge für die Bestellung einer Hausnummerntafel bzw. Auskünfte über die Orientierungsnummer (Hausnummer) sind beim Magistrat St. Pölten, Fachbereich Behörden / Baupolizei bei Fr. Hehei bzw. Fr. Schröder unter der Tel. Nr. 02742/ 333 DW 2190 bzw. DW 2191 zu stellen.
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