Nachbar krankenhausreif geschlagen
ST. PÖLTEN (ip). „Ich habe wirklich keine Ahnung, wie das passiert ist“, behauptete ein 28-jähriger St. Pöltner, dem Staatsanwalt Leopold Bien schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung zur Last legt. Der Prozess musste zur Einholung eines Gutachtens im Zusammenhang mit der Alkoholisierung des einschlägig Vorbestraften zum Tatzeitpunkt vertagt werden.
Angeklagter bekennt sich schuldig
Der Beschuldigte sprach im Prozess von einem Vollrausch, mit dem er in den Morgenstunden des 4. März dieses Jahres nach einem Lokalbesuch zu seiner Mutter fuhr. Er habe sich wegen ihres Gesundheitszustandes Sorgen gemacht. Warum er die Eingangstüre eingetreten habe, wisse er nicht, so die Aussage des 28-Jährigen. Er bekenne sich jedenfalls schuldig und erkenne die Schadensforderungen des 50-jährigen Nachbarn an, der für eine zerbrochene Brille 500 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro verlangte.
Beides resultiere aus der Attacke des Angeklagten, so der Zeuge. Er sei gegen sechs Uhr morgens mit seiner Frau nach Hause gekommen. Auch nicht ganz nüchtern habe er sich über die eingeschlagene Türe geärgert und von einer Nachbarin erfahren, dass dies auf das Konto des 28-Jährigen gehe. Er sei daher in den zweiten Stock, habe angeläutet und geklopft, jedenfalls nicht gegen die Wohnungstüre getreten, wie der Beschuldigte und dessen Mutter behaupteten.
Die Tür wurde geöffnet und da sei der Sohn der Nachbarin mit zwei Messern in den Händen vor ihm gestanden. „I bring di um!“, habe der Mann geschrien und dann sei er „wie a G´störter“ auf ihn losgegangen. Während die Mutter ihm zum Glück die Messer weggenommen hat, so die Frau, schlug der Angeklagte mit den Fäusten auf den 50-Jährigen ein und warf ihn schließlich die Treppe hinunter, wo er weiter auf den Nachbar losgegangen sei, bis die Polizei erschien.
Zurechnungsfähigkeit wird geklärt
„Wie er mich ang´schaut hat, hab ich mir gedacht, i geh da net dazwischen“, schilderte die 49-jährige Ehefrau des Opfers. Dass der 28-Jährige aufgrund seines Alkoholkonsums nicht zurechnungsfähig gewesen sei, konnten weder die Nachbarn noch die einschreitenden Beamten nachvollziehen. Richter und Staatsanwalt hegen ebenfalls Zweifel an der „Vollrauschversion“. Einerseits konnte der Angeklagte detaillierte Angaben zu seiner Konsumation an diesem Abend machen, andererseits habe man auch nur etwa ein Promille Alkohol feststellen können. Die Zurechnungsfähigkeit ist daher von einem Sachverständigen zu klären.
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