Engel befahl Vater zu töten
Axt-Mörder in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
ST. PÖLTEN / OBERWÖLBLING (ip). Mit der rechtskräftigen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete der Prozess gegen einen 21-Jährigen. Der St. Pöltner Staatsanwalt Thomas Korntheuer konfrontierte ihn damit, dass der gelernte Elektriker am 18. Jänner 2017 seinen Vater vor dessen Haus in Oberwölbling mit zumindest 30 Axthieben gegen den Kopf tötete.
Engel roch nach Rosen
Sein Vater habe ihm die Seele herausgerissen und er wollte, dass der Sohn Nazi werde, behauptete der 21-Jährige. Ein weißer Engel, der nach Rosen roch, habe ihn schon einige Zeit begleitet. Und ihm schließlich befohlen, seinen Vater zu töten, um sich erleichtert und befreit zu fühlen.
In einem Baumarkt in Herzogenburg kaufte sich der Mann eine Axt, fuhr mit einem Taxi zum Haus des 53-jährigen Opfers und schlug zu, als sein Vater aus dem Heizraum kam. Daraufhin verständigte er gleichzeitig mit einem zuhilfe eilenden Nachbar die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Paranoide Schizophrenie diagnostiziert
Der medizinische Gutachter Wolfgang Denk sprach von zumindest 30 Hieben, hauptsächlich im hinteren Schädelbereich, die zahlreiche Rissquetschwunden, den Austritt von Hirngewebe, sowie das tödliche Schädel- Hirn-Trauma zur Folge hatten.
Gerichtspsychiater Werner Brosch diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie mit ausgeprägten Wahnvorstellungen. Mit seinen Engels- und Teufelserlebnissen habe der 21-Jährige „dem Grauen einen Namen gegeben“. Es sei für den Betroffenen extrem schwierig gewesen, sich dem Auftrag des „Engels“ zu entziehen. Ohne stationäre Behandlung bestünde die große Gefahr, dass sich Ähnliches auch gegenüber x-beliebigen Personen wiederhole, zumal sich der Mann auch vom Geheimdienst verfolgt fühlte.
"Gräulicher Mörder" oder "lieber Bub"
Die Verteidiger Franz Lima und Ernst Schillhammer stimmten, auch der Einsicht des Betroffenen entsprechend, dem Antrag des Staatsanwalts für eine Einweisung zu. „Er ist ein lieber Bub, dem geholfen werden muss“, so die Einschätzung Limas, der den Geschworenen die Entscheidung überließ, ob sein Mandant ein „gräulicher Mörder“ oder ein Mensch sei, dem in einer Anstalt geholfen werden soll.
Dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger gegenüber meinte der 21-Jährige, dass seit seiner stationären Behandlung der Engel weg sei. Nur ab und zu kämen noch Wesen, wobei er diese Erscheinungen mittlerweile doch meistens als Halluzinationen erkenne.
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