Zwei von sieben Terrorverdächtigen in St. Pölten verurteilt
Propagandamaterial der Terrormiliz „IS“ sollen sieben Männer verbreitet haben. Für zwei Angeklagte gab es beim Terrorprozess in St. Pölten Schuldsprüche.
ST. PÖLTEN (ip). Wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation mussten sich am Landesgericht St. Pölten sieben Männer im Alter von 19 bis 24 Jahren vor einem Schöffensenat verantworten. Dem 20-jährigen Hauptangeklagten wirft Staatsanwalt Michael Lindenbauer darüber hinaus das Verbrechen des versuchten Raubes als Beteiligter, sowie das Vergehen der versuchten Nötigung vor, der Fünfte im Bund musste sich auch wegen des Besitzes eines Schlagrings verantworten.
Anfang März 2017 klickten für die Angeklagten im Zuge eines Cobra-Einsatzes in der Landeshauptstadt die Handschellen. Drei der Verdächtigen wurden zum Prozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Nur der Zweitangeklagte, ein 23-jähriger St. Pöltner mit tschetschenischen Wurzeln, zeigte sich bereits zu Beginn der Verhandlung vollinhaltlich geständig. Verteidiger Christian Reiter erklärte, dass sein Mandant mittlerweile Zeit zum Nachdenken hatte und sich nun darüber klar sei, dass es keine gute Idee gewesen sei, was er da veranstaltet hat.
Anwerbung zum IS
Gestützt auf Auswertungen von Datenträgern, sowie den Aussagen teils anonymer Zeugen führte Lindenbauer aus, dass sich einige der Angeklagten ab Sommer 2016 verstärkt für den radikalen Islam, insbesondere den „Islamischen Staat“ interessiert und eine Dawa- Bewegung (schiitische Gruppierung) unter dem Namen „Ansar“ gegründet hätten. Laut Anklage sei dies ein Deckmantel unter anderem für die Anwerbung zum IS gewesen. Man habe eigene WhatsApp-Gruppen beinahe täglich mit Propagandavideos beliefert, die IS-Kämpfer mit schwenkenden Fahnen, aber auch IS-Kämpfer, die ihre Gefangenen enthaupten, zeigen. Einerseits habe man sich gegenseitig in der radikal-extremistischen Einstellung bestärkt, andererseits hätten die Beschuldigten auf der Straße und in verschiedenen Moscheen, wie etwa im Gebetsraum des Universitätsklinikums in St. Pölten, versucht, weitere Personen anzuwerben, möglichst auch für den IS in Syrien und im Irak zu kämpfen.
Zum Islam konvertiert
Konkrete Pläne lastet der Staatsanwalt dem Erstangeklagten an. Der, in St. Pölten wohnhafte Österreicher konvertierte zum Islam und gab sich, laut Verteidiger Roland Schöndorfer, ganz dem Glauben hin. Er habe eine Pilgerreise geplant und habe sich keineswegs, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, dem bewaffneten Kampf in Syrien anschließen wollen. Als „dumme Äußerung im Zuge eines Gesprächs“ wertete Schöndorfer auch die Behauptung eines anonymen Zeugen, den sein Mandant laut Anklage zu einem Überfall am 7. März 2017 auf ein St. Pöltner Waffengeschäft, bei dem der Verkäufer niedergeschlagen und Waffen für den Kampf in Syrien erbeutet werden sollten, überreden habe wollen. „Natürlich darf man diesen Wahnsinn nicht gutheißen“, erklärte Schöndorfer, „aber man kann auch nicht jeden abscheulichen Gedanken als Tatplan bezeichnen.“
Zwei Verurteilungen
Wolfgang Blaschitz, Verteidiger von drei weiteren Angeklagten, zeigte sich davon überzeugt, dass seine Mandanten weder Terroristen, noch Mitglieder einer terroristischen Vereinigung seien. Ihren eigenen Aussagen zufolge habe man kein Propagandamaterial verbreitet, sondern sich kritisch mit derartigen Inhalten auseinandergesetzt. Während der Prozess gegen fünf Beschuldigte auf den 13. März vertagt wurde, verurteilte der Schöffensenat einen 20-jährigen Bosnier aus St. Pölten zu 24 Monaten Haft, davon 16 bedingt (rechtskräftig). Das Geständnis des Zweitangeklagten minderte dessen Strafmaß. Er fasste ebenfalls 24 Monate, davon 16 bedingt aus (nicht rechtskräftig). Verteidiger Christian Reiter zeigte sich damit zufrieden, da sein Mandant die Gefängnisstrafe bereits in Untersuchungshaft verbüßt hat und daher nach Hause gehen konnte.
Text und Foto: Ilse Probst
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