Erfolgreicher Informationsabend in Dietach

Bezirksobfrau Birgit Losbichler, Max Oberleitner, Vbgm. Sabine Schröck, Bgm. Karl Mayr und Herbert Hirtmayr (v. l.). | Foto: ÖAAB Steyr-Land
  • Bezirksobfrau Birgit Losbichler, Max Oberleitner, Vbgm. Sabine Schröck, Bgm. Karl Mayr und Herbert Hirtmayr (v. l.).
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DIETACH. Der ÖAAB-Steyr Land lud unlängst in Dietach zu einem Steuervortrag. Die brennendsten Themen waren dabei Absetzmöglichkeiten für Arbeitnehmer sowie Familien- und Pendlerfragen. Servicereferent Max Oberleitner betreute nach seinem Vortrag die Besucher bei ihren persönlichen Anliegen. Manche Pendler hatten im Vorjahr die Umstellung der Pendlerpauschale durch Einführung des Pendlerrechners noch nicht richtig bzw. gar nicht vollzogen. Zahlreiche Besucher konnten sich an diesem Abend im Detail über mögliche Steuerersparnisse informieren.

So können alle Personen, die das Pendlerpauschale samt Pendlereuro nicht über den Gehaltsweg beziehen oder für einzelne Monate höhere Ansprüche hätten, ihre Pendleransprüche auch rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. In diesen Fällen muss man die Ansprüche mit einer repräsentativen Abfrage des Pendlerrechners für das Finanzamt belegen können. Eine wichtige Neuerung gibt es auch für jene Personen, die ihren Arbeitsplatz so weit von ihrem Hauptwohnsitz entfernt haben, dass sie dafür eine Zweitwohnung benötigen. Der Steuervorteil für die doppelte Haushaltsführung (2.200 Euro für Hotelkosten, Mieten, Einrichtungsgegenstände) und Familienheimfahrten (bis zu 306 Euro monatlich) gebührt bereits ab 80 Kilometer (bisher 120 Kilometer), wenn man für den tatsächlich zurückgelegten Arbeitsweg über eine Stunde Fahrzeit benötigt. Davon betroffen sind einige hundert Erwerbstätige des Bezirkes, die vorwiegend in Saisonberufen oder Baugewerbe arbeiten. Eine wesentliche Verbesserung gibt es heuer für die mobilen Pflegekräfte (Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe). Wer die Klienten von zu Hause aus direkt betreut, darf nun auch Fahrten mit dem Privat-PKW zur ersten Betreuungsperson als Dienstreise werten und dafür amtliches Kilometergeld beziehen.

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