Amtsdirektor Martin Metz ist jetzt Regierungsrat
STEYR. Dem Amtsdirektor des Landesgerichtes Steyr wurde jetzt der Berufstitel "Regierungsrat" verliehen. Mit dieser Auszeichnung würdigt der Bundespräsident die langjährigen Verdienste von Metz in Ausübung seines Berufes um die Republik Österreich.
Metz, seit über 35 Jahren im öffentlichen Dienst in der Justiz beschäftigt, ist beim Landes- und Bezirksgericht Steyr seit August 2013 als Geschäftsstellenleiter tätig. Er hat sich vor allem im Zuge des Umbaus des Gerichtsgebäudes Steyr und der am 1.1.2014 erfolgten Gerichtszusammenlegung der Bezirksgerichte Enns und Weyer zum Bezirksgericht Steyr als äußerst verdienstvoll erwiesen und hat, was Organisation, Koordination und Kooperation anlangt, ein weit über das erwartende Maß hinausgehendes Engagement gezeigt.
Zuvor war er überwiegend als Diplomrechtspfleger beim Bezirksgericht Steyr in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen eingesetzt.
Außerhalb seines eigentlichen Wirkungsbereiches engagierte er sich im Aus- und Fortbildungsbereich und war Mitglied in diversen Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen sowohl beim Oberlandesgericht Linz als auch im Bundesministerium für Justiz.
Er engagierte sich auch in der Personalvertretung und war insgesamt rund drei Jahrzehnte Mitglied des Dienststellenausschusses beim Landesgericht Steyr sowie mehr als 25 Jahre deren Vorsitzender.
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