Bürgerinitiative protestiert
„Keine Deponie mitten in Sierning“
Die Bürgerinitiative „Keine Deponie mitten in Sierning“ kämpft weiterhin gegen die rund 50 Meter von Siedlungshäusern entfernte Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie mit über 2 Millionen m³.
SIERNING. Bei der Standortwahl für eine Deponie müsse gemäß der gesetzlichen Verordnung die Entfernung von der Deponiebegrenzung zu Wohn- und Erholungsgebieten berücksichtigt werden, so die Bügerinitiative. Die Beteiligten beklagen, dass die Behörden die Bedeutung des Wortes „Entfernung“ bei Seite geschoben hätten, mit der Argumentation, dass keine Meterangabe im Gesetz stehe.
Fakt sei, dass ein angemessener Mindestabstand zum Wohl der angrenzenden Bürger notwendig wäre, ansonsten könnten die Betreiber von Deponien in einer Entfernung von Null Metern direkt an der Grundstücksgrenze zu Wohngebieten eine Deponie errichten.
300 Meter Abstand
Die Bürgerinitiative fordert seit 2019 eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes, bezogen auf die Entfernung von Deponien zu Wohn- und Erholungsgebieten. Ihre Forderung: zumindest 300 Meter in Analogie zum Mineralrohstoffgesetz. Außerdem soll vor der Genehmigung einer neuen Deponie eine verpflichtende regionale Bedarfserhebung erfolgen und der Raumordnungsplan eines Ortes müsse diesbezüglich bestimmend einwirken.
Unterschriftenaktion 2019
2524 Bürger haben 2019 mit ihrer Unterschrift die Forderung der Bürgerinitiative unterstützt. „Eine solche starke Stimme aus dem Volk darf nicht übergangen werden“, fordern die Sprecher der Bürgerinitiative. Eine Deponie mit einer langen Liste von Abfallarten, die zum Beispiel die Ablagerung von großen Mengen Asbestabfällen und schwermetallbelasteten Hochofen-Abfällen, wie Hochofenschlacke vorsehe, hätte inmitten von Wohngebieten nichts verloren.
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