Höckerschwäne Garsten
Nochmal dem Tod davongeflogen

Bild eines Handicap-Schwanenpaars in Sicherheit am Tierschutzhof Pfotenhilfe. | Foto: Pfotenhilfe/Sonja Müllner
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Wie die BezirksRundSchau bereits am 26. März 2024 berichtete: „Abschuss Höckerschwäne“. Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hatte in Garsten fünf junge Höckerschwäne zum Abschuss freigegeben. Landwirte mokierten sich über massive Schäden an deren Freiflächen  und eine behördliche Zwangsanordnung wurde gefordert.

STEYR. Die Anzahl der Schwäne sei an gewissen Uferabschnitten der Enns in den letzten Jahren massiv angestiegen. Die Behörde hätte bei einem Ortsaugenschein in dem Gebiet, eine große Anzahl an Schwänen vorgefunden. Niedergetretene, angefressenen- und stark verkotete Gräser die dem Weidevieh nicht mehr verfüttert werden können wurden vorgefunden.

Stellungnahme der BH Steyr-Land

„Schon im Jahr 2017 gab es in der Region ein gleichgelagertes Problem. Eine Überpopulation von Schwänen führte auch damals schon zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft. Schon damals wurden über einen langen Zeitraum vorab Vergrämungsmaßnahmen und gelindere Mittel eingesetzt. Diese brachten keinen Erfolg und so wurde bereits im Jahr 2017 erstmals ein beantragter Zwangsabschuss im gleichen Ausmaß für diese Flächen bewilligt. Dadurch hat sich die Situation normalisiert und kam es langfristig wieder zu einem Interessensausgleich“, erklärt die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.

Großteil der Jungtiere ist abgezogen – somit kein Abschuss

Laut BH Steyr-Land, kam es bereits im letzten Jahr wieder zu einer deutlichen Vermehrung der Schwanpopulation. Dadurch kam es auf mehr als 20 Parzellen bei insgesamt fünf betroffenen Landwirten zu erheblichen Schäden (Verkotung, Niedertreten und damit erschwerte Ernte, Fraß) an den Kulturen. Die Vergrämung der Schwäne zeigte keine Wirkung mehr, somit wurde auf Antrag der Landwirte im Jahr 2023 erneut ein Zwangsabschuss bewilligt, der dann deutliche Wirkung zeigte. „Da die Population im Winter 2023/2024 noch einmal deutlich angestiegen ist, wurde nun erneut ein Zwangsabschuss bewilligt. Gegen diesen Bescheid wurden Rechtsmittel erhoben, sodass der Zwangsabschuss derzeit nicht vollzogen wird. Ein Großteil der Tiere sei abgezogen! Der Bescheid und der Verfahrensakt wurden dem Landesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt – diese wurden abgewiesen. Der Erhaltungszustand der Schwäne ist jedenfalls in keiner Weise gefährdet“, teilte die BH Steyr -Land heute auf Nachfrage der BezirksRundSchau mit.

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