Gute Nachbarschaft
Rasenmähen als Lärmbelästigng

Auf gute Nachbarschaft: Wer seinen Nachbarn anzeigt, der muss auch die nötigen Beweise liefern können. | Foto: mblach-PantherMedia
  • Auf gute Nachbarschaft: Wer seinen Nachbarn anzeigt, der muss auch die nötigen Beweise liefern können.
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Verschiedene Regeln für Rasenmähen im Bezirk: Acht Gemeinden haben eigene Verordnung.

STEYR, STEYR-LAND. Im Sommer häufen sich immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen. Schuld daran sind oft Nachbarn, die ohne Rücksicht auf andere Rasen mähen. Streitereien am Gartenzaun nehmen mit steigenden Temperaturen zu. Was ist erlaubt, was nicht? Die BezirksRundSchau Steyr hat sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen näher angesehen.
Viele Gemeinden regeln die Lärmbelästigung mit einer „Rasenmäher-Verordnung“. Auch die Stadt Steyr hat eine. In Steyr-Land gibt es in acht Gemeinden diese Regelung: Aschach, Pfarrkirchen, Bad Hall, Gaflenz, Sierning, Wolfern, Weyer und in Garsten. Auch in Gemeinden, die keine eigene Regelung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit der Rasen gemäht werden.

"In den meisten Gemeinden ist das nicht nötig, weil Nachbarn Rücksicht nehmen."

„Einige Gemeinden machen von der Möglichkeit Gebrauch, durch eine zusätzliche Verordnung das Rasenmähen vor allem zeitlich noch ganz konkret einzuschränken. In den meisten Gemeinden ist das aber nicht erforderlich, weil die Nachbarn auch ohne zusätzliche Regelung aufeinander Rücksicht nehmen, und das Zusammenleben damit gut funktioniert“, erklärt Bezirkshauptfrau Barbara Spöck. Darüber hinaus gebe es inzwischen auch schon geräuscharme elektrische Alternativen.

„Ungebührlicher Lärm“

Der Paragraf 3 Oö. Polizeistrafgesetz regelt die Lärmbelästigung beim sogenannten Wohn-, Freizeit- und Nachbarschaftslärm. Darin heißt es, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Nach dem Polizeistrafgesetz ist der Lärm dann als ungebührlich anzusehen, wenn dieser gegen eine Verhaltensweise verstößt, die im Zusammenleben mit anderen Personen verlangt werden kann. Diese Bestimmung gilt nicht nur beim Rasenmähen sondern ganz generell zum Beispiel auch bei Gartenfesten oder sonstigen Freizeitaktivitäten im eigenen Garten. Welche Lautstärke zulässig ist, orientiert sich daran, was durchschnittliche Personen als normal oder zumutbar empfinden. Das hängt natürlich unter anderem sehr stark von der Tageszeit ab.
Kommt es dennoch zu einer Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, müsse in erster Linie geklärt werden, ob tatsächlich eine Lärmbelästigung stattgefunden hat, und ob diese ungebührlich gewesen ist. Dafür braucht es nachvollziehbare Beweise. „Hilfreich wären übereinstimmende Aussagen mehrerer Zeugen, oder wenn die Polizei die Lärmbelästigung selbst wahrnehmen kann“, erklärt die Bezirkshauptfrau den Sachverhalt. Das Strafausmaß kann bis zu 720 Euro betragen.

Gute Nachbarschaft

Damit es aber gar nicht so weit kommt, empfiehlt die Bezirkshauptfrau das Gespräch mit den Nachbarn. Denn am Gartenzaun kann schon vorab besprochen werden, was unter Umständen als störend empfunden wird, oder wann eine Tätigkeit vielleicht gerade ungünstig ist. Das sorgt bestimmt für eine bessere Nachbarschaft.

Verordnungen

Generell ist in den Gemeinden mit einer Verordnung das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen verboten. In Steyr darf man von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr Rasenmähen.
Verboten ist es in Aschach samstags ab 17 Uhr sowie werktags ab 19 Uhr. In Pfarrkirchen gibt es ein tägliches Verbot von 12 bis 14 Uhr und von 22 bis 6 Uhr. Werktags von 12 bis 14 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr darf man in Bad Hall nicht Rasenmähen.
Die Marktgemeinde Gaflenz verbietet Rasenmähen samstags ab 15 Uhr. In St. Ulrich ist es werktags ab 19 Uhr verboten. Samstags bereits ab 14 Uhr. In Sierning kann laut Verordnung werktags bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr gemäht werden.
Auch in Wolfern darf man samstags bis 17 Uhr mähen. In Weyer ist das Rasenmähen an Samstagen ab 16 Uhr verboten. Garsten gestattet es Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr, samstags von 7 bis 14 Uhr.

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