Steyr feiert Jubiläum: seit 150 Jahren Statutar-Stadt
STEYR. Vor 150 Jahren – genau am 18. Jänner 1867 – hat die Stadt Steyr ein eigenes Stadtrecht mit Statut bekommen. Seitdem ist Steyr eine Statutar-Stadt. Eine Stadt mit eigenem Statut unterscheidet sich von den anderen Gemeinden durch ein eigenes Stadtrecht, das durch ein Landesgesetz erlassen worden ist. Ein wichtiger Unterschied zu anderen Gemeinden: In einer Statutar-Stadt werden neben den üblichen Aufgaben einer Gemeinde auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung vollzogen (zum Beispiel Ausstellen von Reisepässen, Bewilligung von gewerblichen Betriebsanlagen). Für eine Statutar-Stadt ist deshalb keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Statutar-Städte sind grundsätzlich Städte mit überregionaler Bedeutung.
Ausnahme ist Vorarlberg
In Österreich gibt es 15 Städte mit eigenem Statut. Alle Landeshauptstädte außer Bregenz haben ein eigenes Statut. Vorarlberg ist das einzige Bundesland ohne Statutar-Stadt.
In Oberösterreich haben außer Steyr noch Linz und Wels ein eigenes Stadtrecht mit Statut. Linz hat dieses Stadtrecht 1850 bekommen, Wels erst im Jahr 1964.
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