Steyrs wertvollste Urkunde kehrt zurück

Raimund Ločičnik (li.) mit Bürgermeister Gerald Hackl (2. v. li.) und Peter Kramml (2. v. re.). | Foto: Thöne
  • Raimund Ločičnik (li.) mit Bürgermeister Gerald Hackl (2. v. li.) und Peter Kramml (2. v. re.).
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STEYR (rl). Anlässlich der Eröffnung der österreichischen Archivtagung der Kommunalarchivare am 12. April im Reithoffer Amtsgebäude kehrte Steyrs älteste und wertvollste Urkunde, das große Privilegium von 1287, wieder an seinen ursprünglichen Platz im Stadtarchiv zurück.

Die Urkunde befand sich bis vor kurzem in einer unscheinbaren Schachtel in einem Tresor des Bürgermeisterbüros. Dort wurde sie von Elisabeth Hofbauer, der Sekretärin des Bürgermeisters, entdeckt. Sie meldete ihren „Fund“ bei Stadtarchivar Raimund Ločičnik.

Obwohl die Urkunde in gutem Zustand war, beschloss Ločičnik in Absprache mit Bürgermeister Gerald Hackl und Kulturamtsleiter Augustin Zineder die Gunst der Stunde zu nutzen und das seltene Stück im Zuge eines seit längerem laufenden Kooperationsprojekts mit dem Stadtarchiv Salzburg zum Reinigen und Glätten in dessen Restaurierwerkstätte zu bringen.

Der Salzburger Stadtarchivar und Vorsitzende des Städtebundausschusses für Kommunalarchive, Peter Kramml, war von dem knapp 730 Jahre alten Dokument so beeindruckt, dass er beschloss, die Restaurierung während der Dienstzeit ohne weitere Verrechnung durchführen zu lassen.

ZUR SACHE:
Privilegien-Bestätigungen werden im Stadtarchiv unter dem Schlagwort „Freiheiten“ geführt und aufbewahrt. Nahezu jeder Landesfürst und Kaiser war darum bemüht, als eine der ersten Amtshandlungen der bedeutsamen Stadt Steyr die Freiheiten zu bestätigen. Die Pergamenturkunde von 1287 wurde von Herzog Albrecht I. (1283-1308) ausgestellt und den Vertretern der Stadt Steyr noch vor der Bestätigung für die Stadt Wien überreicht, was nicht ohne Folgen blieb.

Das „große Steyrer Privilegium“ ist in lateinischer Sprache verfasst und enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
• Eine Klarstellung der weitreichenden Kompetenzen des Stadtrichters
• Die ausschließliche Wahl des Stadtrichters nach eigenem Gutdünken der Bürger, mit dem Hinweis: „den Bürgern darf kein Stadtrichter ohne deren Zustimmung vorgesetzt werden“.
• Die Freilassung reicher Bürger gegen Kaution (30 Pfund Pfennige an den Landesfürsten), wenn sie durch einen unglücklichen Zufall einen Totschlag begehen.
• In der Hofmark zu Steyr darf kein Auswärtiger ohne Erlaubnis Wein ausschenken.
• Alles Holz und Eisen, das in die Stadt kommt, soll den Bürgern drei Tage um den gewöhnlichen Marktpreis feilgeboten werden. Danach darf der Verkäufer weiterziehen und verkaufen, wo er will.
• Die Bürger von Steyr sollen zu Klaus für ihre Warentransporte keine Maut zahlen (plus einige Detailvergünstigungen an anderen Mautstellen auf dem Weg nach Süden und Norden)
• Wer teilnimmt an den Freiheiten und Rechten der Stadt, soll auch deren „Lasten“ mittragen.
• Die Bürger von Steyr dürfen 16 Fleischbänke an einem beliebigen Ort errichten, müssen dafür aber eine Abgabe für die Erhaltung der Brücken zahlen.
• Fremde müssen innerhalb der Stadt eine Brückemaut bezahlen, die Bürger von Steyr sind frei.
• Die Bürger von Steyr haben die Freiheit, dass man weder sie noch deren Güter anderswo anhalten oder gerichtlich belangen darf.

„Die angeführten Privilegien wurden erst durch die Reformen von Kaiser Joseph II. gegen Ende des 18. Jahrhunderts aufgehoben“, erklärt Stadtarchivar Raimund Ločičnik.

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