Arbeiterkammer Steyr
Nachzahlung für Leiharbeiterin erreicht
Eine Frau nahm Pflegeurlaub für ihr Kind in Anspruch. Dem Arbeitgeber war das nicht ganz recht und es kam zu Problemen, woraufhin sich die Frau an die Arbeiterkammer in Steyr wandte.
STEYR. Mit Firmen im Bereich Arbeitskräfteüberlassung komme es laut Arbeiterkammer immer wieder zu arbeitsrechtlichen Konflikten. So auch wegen einer jungen Arbeiterin, die an ein Kunststoffunternehmen überlassen war. Als die Frau Pflegefreistellung für ihr Kleinkind in Anspruch nahm, kam es zu Problemen.
Die Arbeiterin informierte sofort ihren Arbeitgeber und legte eine ärztliche Bestätigung für die Pflegefreistellung vor. Anschließend erhielt die Frau am 30. Juni ein mit 23. Juni datiertes Schreiben: Ihr Arbeitsverhältnis war demnach während der Probezeit aufgelöst. Die Arbeiterin wurde rückwirkend zum 23. Juni von der Österreichischen Gesundheitskasse abgemeldet und sie erhielt ihren Lohn auch nur bis zu diesem Tag.
Die AK Steyr nahm sich des Falls an. Gespräche mit dem Arbeitgeber brachten nichts, erst nach Androhung der gerichtlichen Klage, lenkte das Unternehmen ein und zahlte 560 Euro an Lohn, Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nach. Eine Rückdatierung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig.
Rechtsberatung direkt in der Region
„Fälle wie dieser und der Erfolg der AK-Experten zeigen, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort: Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte und letztlich auf Geld zu verzichten.
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