Sperrstundenstreit: Discobesitzer bekommen vom Verwaltungsgerichtshof Recht!

Sperrstunde 1 | Foto: Kainz

Jetzt ist auch in der Sache selbst entschieden! „Das endgültige Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs besagt, dass der von der Gemeinde Neustift erlassene Bescheid zur neuen Sperrstunde rechtswidrig ist“, informiert Hermann Pfurtscheller, Rechtsanwalt der Betreiber der Disco Rumpl. Die Gemeinde wird nun reagieren müssen.

NEUSTIFT (tk). Der Sperrstundenstreit in Neustift ist um ein Kapitel reicher: Den Inhabern der Diskothek Rumpl wurde Ende vergangener Woche vom Verwaltungsgerichtshof endgültig Recht gegeben! Das Urteil stützt sich salopp gesagt auf ein „nicht ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren“ und bedeutet für die Besitzer, dass das Nachtlokal nun wieder ohne jegliche Einschränkung bis 6.00 Uhr offen gehalten werden darf.

Ungleichgewicht bleibt vorerst!
Im Gegensatz dazu müssen fast alle anderen Bars und Discos weiterhin um 3.00 Uhr das Licht ausmachen. „Der von der Gemeinde erlassene Bescheid wurde als rechtswidrig angesehen, ist bei jenen, die ihn nicht bekämpft haben, aber dennoch in Rechtskraft erwachsen“, erklärt Rechtsanwalt Hermann Pfurtscheller dazu. Das nach wie vor vorherrschende Problem des Ungleichgewichts bleibt also (vorerst?) bestehen und selbiges war übrigens auch hauptausschlaggebend für den Protest der Rumpl-Besitzer. „Dass wir uns dagegen zur Wehr gesetzt haben, dass die einen bis morgens offen halten dürfen, während wir viel früher dicht machen hätten müssen, hat sich rentiert. Ein vernünftiges Nachtleben muss möglich sein“, kommentiert Hans Ribis die jüngsten Geschehnisse und nennt drei Punkte, welche die für die Anrainer so belastende Situation verbessern sollen: „Erstens sind die Discobesitzer gefordert, darauf zu achten, dass alles im Rahmen bleibt, zweitens können die Vermieter im Dorfzentrum halt schlecht eine ruhige Lage verkaufen und drittens würden wir uns wünschen, dass die Exekutive gegen Randalierer härter durchgreift bzw. an den Wochenenden mehr Streifen einsetzt.“

Bald gleiches Recht für alle?
Wie es nun weitergeht und ob die Sperrstunde nach diesem Erkenntnis vielleicht überhaupt völlig neu – im besten Fall für alle einheitlich – geregelt wird, dem kann Vizebgm. Hermann Stern (Bgm. Peter Schönherr weilt auf Urlaub) nicht vorgreifen: „Wir werden uns demnächst in den zuständigen Gremien beraten und dann sachlich über die weitere Vorgangsweise entscheiden.“

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