Baulandnovelle als finanzielles Weihnachtsgeschenk vom Land?

Anfang vergangener Woche hat die Tiroler Landesregierung nach intensiven Verhandlungen die Eckpunkte der Raumordnungsnovelle beschlossen. Um Bauland zu mobilisieren, wurde zudem im „Verkehrsaufschließungsgesetz“ der vorgezogene Erschließungsbeitrag verankert.

STUBAI/WIPPTAL (tk). „Wir wollen mit einer modernen Bodenpolitik mehr leistbaren Wohnraum für die Tiroler schaffen“, erläuterte LH Günther Platter eines der wesentlichen Ziele. Derzeit gibt es im Land 2.100 Hektar gewidmetes, aber nicht bebautes Bauland.

„Die Entstehung von weiteren Baulandreserven verhindern“
„Das Mittel zur Baulandmobilisierung und damit das Herzstück des Maßnahmenpakets ist der vorgezogene Erschließungsbeitrag. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, steuernd einzugreifen“, so Platter, der anmerkt, dass man diese Maßnahme jahrzehntelang heiß diskutiert hat. „Es war ein langes Bohren an dicken Brettern, bis dieser Beschluss zustande kam“, freute sich auch LHStv. Hannes Gschwentner über den Erfolg. Die Gemeinden werden im so genannten „Verkehrsaufschließungsabgabegesetz“ ermächtigt, für Bauland einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag einzuheben. Für bereits gewidmete Grundstücke kann der Beitrag nach einer Übergangsfrist von maximal fünf Jahren vorgeschrieben werden. Bei Neuwidmungen wird der vorgezogene Erschließungsbeitrag mit Inkrafttreten der Widmung fällig und ist in fünf gleichen Teilbeträgen jährlich zu entrichten. Sonderflächen sind vom vorgezogenen Erschließungsbeitrag ausgenommen.

Da es sich dabei aber um eine Kann- und eben nicht um eine Muss-Bestimmung handelt, haben wir uns ein wenig umgehört, ob das auch in unseren Gemeinden so praktiziert werden wird. „Das kann ich mir gut vorstellen“, so Bgm. Robert Denifl aus Fulpmes. Der Ortschef will dem Gemeinderat nicht vorgreifen, sieht in der Option aber auch Vorteile für die späteren Bauherren: „So weiß man gleich, was es kostet.“ Sein Neustifter Kollege, Bgm. Peter Schönherr ist da schon etwas kritischer: „Abgesehen davon, dass ich den Entwurf leider noch nicht im Detail kenne und sich ohnedies der Gemeinderat mit der Causa beschäftigen muss, sehe ich bei Neuwidmungen keinen besonderen Effekt. Diese werden nämlich auch in Zukunft nur nach Bedarf erfolgen können. Also werden die Erschließungskosten quasi bei der Widmung eingehoben. Und ob wirklich Bauland mobilisiert werden kann bezweifle ich ebenfalls, denn der Grundbesitzer muss erst willens sein zu verkaufen! Wenn er erst später veräußern will, wird er das tun und die Erschließungskosten auf den Kaufpreis aufrechnen.“

Sinnvoll für die Gemeindesäckl
Der langjährige Gemeindeverbandspräsident, Bgm. Hubert Rauch aus Steinach, glaubt generell, dass die meisten Kommunen in den Tälern davon Gebrauch machen werden: „Aus finanzieller Sicht macht es für die Gemeinden natürlich Sinn, die Abgaben einzuheben. Nebenbei bemerkt vermute ich auch, dass das Land das Ganze mit den Bedarfszuweisungen in Zusammenhang stellen wird.“

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