Der Tischtennis-Schiedsrichter in Tirol
Bestimmungen zu Schiedsrichtern
1.Schiedsrichter-Liste
Die im Bereich des Tiroler Tischtennis-Verbands vorhandenen Schiedsrichter werden in einer Schiedsrichter-Liste geführt, in der der Status der Prüfung (LTTV, ÖTTV oder International) und der TTTV-Schiedsrichter-Lizenz (siehe spätere Punkte) festgehalten wird.
2.Schiedsrichter-Ausschuss
Die Belange der Schiedsrichter werden durch das von der GV als Schiedsrichter-Ausschuss gewählten Personen vertreten. Diesen obliegen auch die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, die Abnahme von Prüfungen, die Vertretung der Tiroler Schiedsrichter im ÖTTV sowie die Besetzung der im Bereich von Tirol stattfindenden regionalen und überregionalen Veranstaltungen.
Mindestens eines der Mitglieder des Schiedsrichter-Ausschusses soll auch Mitglied des Vorstandes des TTTV sein.
Der Obmann des Schiedsrichter-Ausschusses ist Schiedsrichter-Referent.
3.TTTV-Schiedsrichter-Prüfung
Im Bereich des TTTV werden Schiedsrichter ausgebildet und geprüft. Nach erfolgter Prüfung erfolgt die Aufnahme in die Schiedsrichter-Liste und es wird ein Ausweis ausgestellt.
4.TTTV-Schiedsrichter-Lizenz
Die positiv abgelegte Tiroler-, Österreichische- oder Internationale-Schiedsrichter-Prüfung ist die Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der für die aktuelle und die nächste Saison gültigen TTTV-Schiedsrichter-Lizenz.
Diese Lizenz wird jeweils für eine weitere Saison verlängert, wenn bei zwei offiziellen TTTV Veranstaltungen, der Superliga oder der Bundesliga gezählt und eine Fortbildung (alle zwei Jahre) besucht wurde. Bei nachgewiesenen Einsätzen außerhalb von Tirol kann vom Vorstand eine Verlängerung vorgenommen werden.
5.Schiedsrichter beim Verein
Jeder Verein muss unter seinen Mitgliedern zumindest eines mit einer gültigen Schiedsrichter-Lizenz haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist hierfür die im Finanz regulativ vorgesehene Gebühr zu entrichten.
6.Ordnungsstrafen
Sollte ein Schiedsrichter mit gültiger Lizenz, der seine Einsätze für die laufende Saison noch nicht erfüllt hat, die Aufforderung zum Zählen bei einer als offiziell geltenden Veranstaltung mehrmals ablehnen, kann der Vorstand über Vorschlag des Schiedsrichter-Ausschusses eine Ordnungsstrafe verhängen.
Quelle:Tiroler Tischtennis Verband
Tischtennisinfos auch unter:Tischtennis für alle
3 Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.