KOMMENTAR – Postwurf kein guter Dienst für die Liste

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Bei der Diskussion um das Abstimmverhalten eines einzelnen Neustifter Gemeinderats geht es um weit mehr als um die Frage seiner Loyalität. Vielmehr ist es ein Musterbeispiel für das Zusammenprallen politischer Kulturen. Während die Gemeinschaftsliste – trotz aller Bekenntnisse zum freien Mandat – ein linienkonformes Verhalten über einen Postwurf öffentlich einfordert, kann der betroffene Gemeinderat ganz klar darauf pochen, dass er – wie im Eid geschworen – jede Entscheidung anhand seines Wissens und Gewissens zu fällen hat. Wenn sich also Listentreue und Eigenverantwortung im Weg stehen, gibt es eine klare Regel, nach der der Gemeinderat selbst entscheiden muss. Dennoch auf ein Unterordnen der eigenen Meinung zu pochen ist zumindest fragwürdig. Dass der Postwurf dabei auch noch dem Faktencheck nicht wirklich bzw. nur eingeschränkt standhält, wirft kein gutes Licht auf die Verantwortlichen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass es gerade jene Partei ist, der ein Großteil der Listenmitglieder nahe steht, die vehement eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts fordert.

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