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Das Urteil im Prozess gegen TIWAG lautet: Die Strompreisanpassung von 2022 war rechtlich nicht zulässig. Die Arbeiterkammer Tirol (AK) erhält in allen Punkten Recht. Es zeigt sich, dass die Preisanpassung des Arbeitspreises von 2022 rechtlich nicht zulässig und somit unwirksam war. | Foto: Archiv (Symbolbild)
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TIWAG-Urteil
AK bekommt Recht: Strompreiserhöhung 2022 war nicht rechtens

Das Urteil im Prozess gegen TIWAG lautet: Die Strompreisanpassung von 2022 war rechtlich nicht zulässig. Die Arbeiterkammer Tirol (AK) erhält in allen Punkten Recht. Es zeigt sich, dass die Preisanpassung des Arbeitspreises von 2022 rechtlich nicht zulässig und somit unwirksam war. TIROL. Das mit großer Spannung erwartete Urteil im ersten Prozess der AK Tirol gegen den Landesenergieversorger TIWAG ist nun gefallen. Obwohl noch nicht rechtskräftig, birgt es beträchtliches Konfliktpotenzial, denn...

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