48 Interessierte kamen zum AK Infoabend „Wichtiges für Grenzgänger“ in Kufstein
KUFSTEIN (red). EU-Bürger haben das Recht, sich in einem Mitgliedsstaat der EU oder in der Schweiz frei aufzuhalten, einer Beschäftigung nachzugehen bzw. Arbeit zu suchen. Sonderregelungen, die für Grenzgänger zwischen Tirol und Bayern gelten, standen im Mittelpunkt des Infoabends in Kufstein. Wenn Wohn- und Beschäftigungsland nicht ident sind, kann das für Arbeitnehmer in vielen Bereichen ziemlich kompliziert werden. Denn die verschiedenen Systeme, die in Deutschland und Österreich sowohl in...