Einführung eines Überbrückungszuschusses für Studierende
Der Innsbrucker Gemeinderat hat mit Wirkung 01.09.2016 eine Anwartschaft von 3 Jahren Hauptwohnsitz in Innsbruck für die Gewährung der Mietzinsbeihilfe eingeführt. Dabei wurde vereinbart, für auftretende soziale Härtefälle in der Übergangszeit ein Unterstützungspaket zu sichern. Ein solches Paket für Studierende legte nunmehr der für das Ressort Wohnen zuständige Stadtrat Andreas Wanker (ÖVP) dem Stadtsenat am 09.11.2016 vor und gaben die Regierungsmitglieder dem Antrag mit 5:2 statt. Die...