Konsumentenschutz
AK-Tipp: Spesenfalle bei Versicherungen
Wer seine Versicherungsbeträge nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt, kann dies mitunter teuer zu spüren bekommen. Wer seine Versicherung jährlich zahlt, kommt billiger weg. In etlichen Sparten wie Lebens-, Unfall-, Haushalts- und Eigenheim-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung kann bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden, warnt die AK. Allerdings: Nicht alle Versicherer verlangen diese Spesen auf...